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AfD-Landesverband Sachsen: Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung bestätigt

22.01.2025

Das Landesamt für Verfassungsschutz darf den AfD-Landesverband Sachsen als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen. Das hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) entschieden und eine Beschwerde des Landesverbands gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Dresden zurückgewiesen.

Mit dem angegriffenen Beschluss hatte das VG einen Eilantrag der AfD gegen die Einstufung als gesichert rechtsextremistisch abgelehnt.

Das OVG hielt die Gründe des AfD-Landesverbandes, auf deren Prüfung es beschränkt war, nicht für ausreichend, um den angegriffenen Beschluss des VG zu ändern. Die umfangreichen tatsächlichen Feststellungen des VG habe der Landesverband mit seiner Beschwerde ebenso wenig durchgreifend infrage gestellt wie die rechtlichen Schlussfolgerungen.

Oberverwaltungsgericht Sachsen, Beschluss vom 21.01.2025, 3 B 127/24, unanfechtbar

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