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AfD-Jugendorganisation und «Flügel»: Aufnahme in Verfassungsschutzbericht 2019 rechtens
Das Bundesinnenministerium darf sowohl die "Junge Alternative für Deutschland" (JA) als auch den so genannten Flügel (eine Gruppierung innerhalb der AfD) im Verfassungsschutzbericht des Bundes 2019 als Verdachtsfälle aufführen. Ebenso ist es rechtmäßig, das geschätzte rechtsextremistische Personenpotenzial in die entsprechende Statistik des Berichts aufzunehmen, wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg in zwei Eilverfahren entschieden hat.
Der Erwähnung im Verfassungsschutzbericht stehe weder das Parteienprivileg entgegen noch könnten sich die Antragstellerinnen darauf berufen, dass sich aus erlaubten Meinungsäußerungen keine verfassungsfeindliche Zielrichtung ergeben könne. Diese Sichtweise widerspreche dem Zweck des Verfassungsschutzberichts als Frühwarnsystem der Demokratie.
Es lägen auch hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen vor. Das zentrale politische Programm der JA folge dem Idealbild des "autochthonen Deutschen". Deutsche Staatsangehörige würden nach ihrer ethnischen Herkunft in Bürger erster und zweiter Klasse unterteilt. Diese diskriminierende Ausgrenzung verletze die Menschenwürde.
Äußerungen exponierter Vertreter des so genannten Flügels ließen ebenfalls erkennen, dass sie ein rassistisches, gegen die Menschenwürde verstoßendes Volks- und Menschenbild pflegten. So stellten sie Muslime ausdrücklich rechtlos und grenzten bewusst ganze Bevölkerungsgruppen aus. Zudem werde "dem Islam" der Schutz der grundgesetzlich garantierten Religionsfreiheit nicht zugebilligt. Unter Verwendung rechtextremer Kampfbegriffe – etwa der "Umvolkung" – werde von beiden Gruppierungen der "Austausch des deutschen Volkes" behauptet.
Die Beschlüsse sind unanfechtbar.
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 19.06.2020, OVG 1 S 55/20 und OVG 1 S 56/20, unanfechtbar