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AfD-Antrag gegen Steuererhöhungen: Im Finanzausschuss abgelehnt

16.03.2023

Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 15.03.2023 mit den Stimmen aller anderen Fraktionen einen Antrag der AfD-Fraktion (BT-Drs. 20/5611) abgelehnt, die einen Verzicht auf jegliche Steuererhöhungen und auf die Einführung einer Vermögensteuer gefordert und verlangt hatte, Staatsausgaben zugunsten der deutschen Bevölkerung zu priorisieren. Zahlungen im Rahmen einer Wiederaufbauhilfe für die Ukraine sollten davon abhängig gemacht werden, dass die in dem Land grassierende Korruption wirksam bekämpft werde. In der Sitzung stimmte nur die AfD-Fraktion für den Antrag.

Die SPD-Fraktion kritisierte, die Vorschläge der AfD-Fraktion seien ideologisch getrieben. Auch die Analyse sei falsch. Die CDU/CSU-Fraktion warf der AfD-Fraktion vor, das Schicksal der Menschen in der Ukraine mit der Finanzpolitik zu verknüpfen. Grundsätzlich wandte sich die Unionsfraktion aber gegen die Einführung einer Vermögensteuer oder Vermögensabgabe. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen warf der AfD-Fraktion Irreführung vor, indem sie den Eindruck erwecke, alle Menschen würden durch eine Vermögensteuer belastet. Das sei nicht so. Eine Vermögensteuer würde nur große Vermögen treffen.

Die FDP-Fraktion warf der AfD-Fraktion vor, einen "unsäglichen" Antrag gestellt zu haben, der wenig zur Vermögensteuer beinhalte. Vielmehr arbeite sich die AfD-Fraktion an der Ukraine ab. Wie die Unionsfraktion lehnte auch die FDP-Fraktion Steuererhöhungen und eine Vermögensteuer ab. Die AfD-Fraktion kritisierte, die Koalition wolle die Bürger mit einer Vermögensteuer für ihre "verkorkste Politik" zahlen lassen. Die Fraktion Die Linke kritisierte, die AfD-Fraktion habe "einen Wildwuchs" an finanzpolitischen Thesen vorgelegt. Man lehne den Antrag daher ab.

Deutscher Bundestag, PM vom 15.03.2023

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