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Änderungen im Steuerrecht: Zwei Anhörungen beschlossen

28.04.2022

Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 27.04.2022 die Durchführung von zwei öffentlichen Anhörungen beschlossen.

Am 09.05.2022 wird eine öffentliche Anhörung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (BT-Drs. 20/1111) stattfinden. Darin geht es unter anderem um die Steuerfreiheit von Sonderleistungen der Arbeitgeber sowie um Verlängerungen der Homeoffice-Pauschale und verbesserte Abschreibungs- und Verlustverrechnungsmöglichkeiten.

Gegenstand der Anhörung solle auch der von der CDU/CSU-Fraktion eingebrachte Antrag (BT-Drs. 20/1331) mit dem Titel "Mut zu wesentlichen steuerlichen Hilfsmaßnahmen" sein, so die Bundestagspressestelle. Darin fordere die Unionsfraktion, nicht nur den Grundfreibetrag bei der Steuer zu erhöhen, sondern den gesamten Einkommensteuertarif an die unerwartet hohe Inflation anzupassen und damit insgesamt die kalte Progression anzugleichen. Außerdem würden steuerliche Verbesserungen für Unternehmen verlangt.

Eine weitere öffentliche Anhörung wird nach der Meldung des Bundestages am 16.05.2022 stattfinden. Dabei werde es um den bisher noch nicht im Bundestag eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung gehen. Damit solle der Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen für Steuerzahler gemäß § 233a der Abgabenordnung in Zukunft auf 0,15 Prozent pro Monat festgelegt werden.

Deutscher Bundestag, PM vom 27.04.2022

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