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Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung: Corona-Testpflicht für Einreisende aus China

09.01.2023

Mit Blick auf die Infektionswelle in China hat das Bundeskabinett eine Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung beschlossen. Unter anderem soll für Einreisende aus China in Deutschland nun eine Testpflicht gelten.

Die Verordnung werde zudem bis zum 07.04.2023 verlängert. Damit wolle die Regierung sicherstellen, dass im Fall neu auftretender, besonders gefährlicher Virusvarianten ein Eintrag oder eine Verbreitung in Deutschland zumindest verzögert werden kann. So bleibe mehr Zeit, um sich auf die Virusvariante vorzubereiten und das Gesundheitssystem vor einer möglichen Überforderung zu schützen.

Außerdem sei die Kategorie der Virusvariantengebiete ergänzt worden. Zu diesen zählen laut Regierung nun auch Gebiete, bei denen die Gefahr besteht, dass aufgrund bestimmter Anhaltspunkte neu auftretende oder bereits bekannte Varianten vorkommen, die besonders gefährlich sind. Erfährt ein Gebiet diese Einstufung, gelte nun vor Einreise eine Testpflicht. Eine Absonderungspflicht und ein Beförderungsverbot, wie bisher bei den Virusvariantengebieten, gölten in diesem Fall jedoch nicht.

Das Robert Koch-Institut stufe China ab dem 09.01.2023, null Uhr, als Virusvariantengebiet ein, in dem eine besorgniserregende Virusvariante aufzutreten droht.

In der Coronavirus-Einreiseverordnung sei zudem in § 5a neu geregelt, Passagiere nach Ankunft stichprobenartig testen zu können. So könnten neu auftretende oder wieder auftretende, besonders gefährliche Varianten aufgefunden werden, erläutert die Bundesregierung. Die Testung erfolge nach Einreise aus einem Virusvariantengebiet auf Anforderung der zuständigen Behörden. Getestet werde mit einem PoC-Antigen-Test. Im Fall eines positiven Tests werde eine bestätigende Testung mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-NAT oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) sowie eine Sequenzierung der Probe vorgenommen.

Bundesregierung, PM vom 07.01.2023

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