Zweites Corona-Steuerhilfegesetz: Finanzausschuss gibt grünes Licht
Bagatellsteuern: Steuerzahlerbund für Abschaffung
Absenkung des Umsatzsteuersatzes: BMF legt aktualisierten Entwurf eines begleitenden Schreibens vor
Das Bundeskabinett hat am 12.06.2020 erste umfangreiche Maßnahmen des Konjunkturpakets beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie einzudämmen. Dazu zählt insbesondere die befristete Senkung der Umsatzsteuer im zweiten Halbjahr 2020: Die Umsatzsteuer wird vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 gesenkt. Der reguläre Steuersatz sinkt dabei von 19 Prozent auf 16 Prozent, der reduzierte Steuersatz von sieben Prozent auf fünf Prozent.
Hierzu stimmt das Bundesfinanzministerium derzeit einen Entwurf eines begleitenden BMF-Schreibens mit den obersten Finanzbehörden der Länder ab. Das endgültige Ergebnis der Erörterungen bleibt laut BMF abzuwarten. Der erste Entwurf vom 11.06.2020 sei aktualisiert worden. Der auf den Seiten des Ministeriums (www.bundesfinanzministerium.de) nun verfügbare Entwurf gebe nunmehr den Stand vom 23.06.2020 wieder.
Bundesfinanzministerium, PM vom 23.06.2020