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Absenkung der Umsatzsteuerpauschale für Landwirte: Bayerns Finanzminister fordert Kompensation

30.06.2022

Die Bundesregierung beabsichtigt, den umsatzsteuerlichen Pauschalierungssatz für landwirtschaftliche Betriebe ab 2023 von bisher 9,5 Prozent weiter auf neun Prozent abzusenken. Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) fordert in diesem Zusammenhang eine "zielgenaue" Entlastung der Landwirte an anderer Stelle.

Die Umsatzsteuerpauschale sei eine bewährte und vor allem unbürokratische Regelung – werde aber für viele betroffene Betriebe und Landwirte immer unattraktiver. Durch eine erneute Absenkung würden Landwirte zusätzlich zu den aktuellen Herausforderungen wie den drastisch gestiegenen Produktionskosten belastet. Bereits die Reduzierung zu Beginn des Jahres 2022 habe landwirtschaftliche Familienbetriebe hart getroffen, so Füracker.

"Es kann daher nicht sein, dass die Ampel-Koalition mit zweierlei Maß misst – EU-Vorgaben zulasten der Landwirtschaft werden zeitnah umgesetzt, nach EU-Recht mögliche Entlastungen aber erst gar nicht aufgegriffen". Der Bund müsse hier schnell aktiv werden: Landwirte müssten zielgenau an anderer Stelle entlastet werden – vor allem im Energiebereich. Durch eine substanzielle Erhöhung der Agrardieselvergütung müsse die Energiesteuerbelastung bis zum EU-Mindestsatz abgesenkt werden. Bayern fordert zudem, den Bundeszuschuss zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung und den Einkommensteuer-Freibetrag für Land- und Forstwirte zu erhöhen.

Finanzministerium Bayern, PM vom 29.06.2022

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