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Abrechnung der Corona-Hilfen: Endspurt

16.02.2024

Ursprünglich endete die Frist für die Abrechnung der Corona-Hilfen bereits am 31.10.2023. Wurde vom prüfenden Dritten rechtzeitig das erforderliche Organisationsprofil angelegt und eine Fristverlängerung beantragt, ende die Frist am 31.03.2024. Hierauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt) Nordrhein-Westfalen hin.

Die Abrechnung müsse zwingend entsprechend der Förderbedingungen erfolgen. Wird diese nicht fristgemäß eingereicht, seien die erhaltenen Hilfen zurückzuzahlen.

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V., PM vom 14.02.2024

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