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Abgestürzte Germanwings-Maschine: Schmerzensgeldprozess der Hinterbliebenen erfolglos
Im Zivilrechtsstreit um die im Jahr 2015 abgestürzte Germanwings-Maschine hat das Landgericht (LG) Essen die Klage von Angehörigen getöteter Insassen auf ein höheres Schmerzensgeld abgewiesen.
Das LG ist der Auffassung, dass gegen die verklagte Lufthansa-Flugschule in Arizona und die Lufthansa AG kein Anspruch bestehe. Denn die fliegerärztlichen Untersuchungen gehören nach Auffassung des Gerichts zum Kernbereich der Flugsicherheit, die eine staatliche Aufgabe sei. Diese sei dem Luftfahrtbundesamt übertragen. Sollte es in diesem Bereich zu einer Pflichtverletzung gekommen sein, wäre das jedenfalls nicht der Lufthansa-Flugschule oder der Lufthansa AG anzulasten.
Eine anderweitige Verantwortung der Lufthansa AG, den Absturz zu verhindern, hat das LG ebenfalls nicht festgestellt, insbesondere da die Lufthansa AG weder Arbeitgeberin des Copiloten Andreas Lubitz noch die Betreiberin des Unglücksfluges gewesen sei.
Landgericht Essen, Urteil vom 01.07.2020