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Abgesetzt: Neuregelung bei Hilfeleistung in Steuersachsen

26.02.2024

Der Bundestag wollte am 22.02.2024 ursprünglich über den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe" (BT-Drs. 20/8669) abstimmen. Die Abstimmung wurde jedoch von der Tagesordnung abgesetzt.

Mit dem Gesetzentwurf soll im Steuerberatungsgesetz neu geregelt werden, wer in beschränktem Umfang zur Hilfeleistung in Steuerangelegenheiten befugt ist. Die Befugnis von Lohnsteuerhilfevereinen sollen gesondert geregelt werden.

Handlungsbedarf bestehe, "nachdem die Europäische Kommission in ihrem Aufforderungsschreiben zum Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2018/2171 die Auffassung vertreten hat, dass die im StBerG vorgesehenen Ausnahmen von der Beschränkung der Erbringung von Hilfeleistung in Steuersachen unsystematisch und inkohärent seien", erklärt die Bundesregierung.

Mit ihrem Gesetzentwurf "sollen Berufs- und Interessenvereinigungen und genossenschaftliche Prüfverbände sowie Spediteure und sonstige Zollvertreter unter niedrigschwelligen Voraussetzungen (weiterhin) geschäftsmäßig Hilfeleistung in Steuersachen erbringen dürfen", schreibt sie weiter.

Deutscher Bundestag, PM vom 22.02.2024

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