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Abgeltungsteuer: FDP setzt sich für Erhalt ein
Die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge soll in ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung beibehalten werden, auch wenn der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen als etabliert angesehen werden könne. Dies fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag (BT-Drs. 19/25247). Darin wird die Abgeltungsteuer als Vereinfachung und bürokratische Entlastung bezeichnet.
Seit Einführung der Abgeltungsteuer 2009 würden Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne einheitlich mit 25 Prozent besteuert. Die Steuern würden direkt von den Banken an die Finanzverwaltung abgeführt. Damit habe sich der Bürokratieaufwand sowohl für die Steuerpflichtigen als auch für die Finanzverwaltung erheblich reduziert. Eine Abschaffung der Abgeltungsteuer berge die Gefahr, dass es auch zu Steuererhöhungen und einem bürokratischen Mehraufwand komme. Damit wendet sich die FDP-Fraktion gegen eine Vereinbarung von CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag, nach der Zinseinkünfte von der Abgeltungsteuer ausgeschlossen werden sollen. Dies werde die Kapitalertragsbesteuerung zersplittern und die Möglichkeit zur unerwünschten Gestaltungsspielräume öffnen, warnt die FDP-Fraktion.
Deutscher Bundestag, PM vom 16.12.2020