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Abgabe von Steuererklärungen: Finanzausschuss lehnt Fristverlängerung ab

14.01.2022

Der Finanzausschuss des Bundestages hat einen Vorstoß der CDU/CSU-Fraktion zu einer Entlastung der steuerberatenden Berufe durch Verlängerungen von Fristen abgelehnt. Die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmten am 12.01.2022 gegen den Antrag der CDU/CSU-Fraktion (BT-Drs. 20/205) mit dem Titel "Fristenballung bei steuerberatenden Berufen auflösen". Für den Antrag stimmten die Fraktionen der Union und der AfD. Die Fraktion Die Linke enthielt sich.

In dem Antrag fordert die CDU/CSU-Fraktion eine Verlängerung der Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen für den Besteuerungszeitraum 2020 um weitere drei Monate in beratenen Fällen bis zum 31.08.2022. Bei Land- und Forstwirten soll diese Frist sogar bis zum 31.12.2022 verlängert werden. Außerdem soll auf die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren für die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse 2020 für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften bis Ende Mai 2022 verzichtet werden. In dem Antrag wird darauf hingewiesen, dass die im Zusammenhang mit dem Corona-Virus durch Zusatzaufgaben anfallenden Belastungen gerade kleine und mittlere Kanzleien vor kaum lösbare Probleme stellen würden. Eine Verlängerung von Fristen könne für eine Entspannung der Lage sorgen.

Die SPD-Fraktion erklärte, es gebe derzeit viel Arbeit für die steuerberatenden Berufe, unter anderem wegen der Corona-Wirtschaftshilfen. Es sei bereits eine Fristverlängerung erfolgt. Wenn es eine weitere Fristverlängerung geben sollte, sollte diese sich aber nicht nur auf die beratenen, sondern auch auf Steuerpflichtige ohne Beratung erstrecken. Die SPD-Fraktion lehne den Antrag ab.

Die CDU/CSU-Fraktion verwies darauf, dass die Belastung der 40.000 Steuerberater in Zukunft noch weiter steigen werde. Dass die SPD-Fraktion Maßnahmen zur Entlastung ablehne, sei für die Steuerberater ein Schlag ins Gesicht.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezeichnete die Frage der Fristverlängerung als wichtiges Thema. Die CDU/CSU-Fraktion habe aber wichtige Fragen wie die der zinsfreien Karenzzeit nicht behandelt. Die CDU/CSU-Fraktion wandte dagegen ein, dass die Erhebung von Zinsen durch die Finanzämter nach dem Urteil des Verfassungsgerichts derzeit nicht möglich sei. Deshalb sei dieser Aspekt im Antrag nicht enthalten.

Die FDP-Fraktion sprach sich dafür aus, konkret zu helfen, teilte aber die Bedenken der anderen Koalitionsfraktionen. Außerdem arbeite das Finanzministerium an einem vernünftigen Entwurf.

Die AfD-Fraktion stimmte den Darlegungen der CDU/CSU-Fraktion zur Überlastung der Steuerberater zu und kündigte Zustimmung zu dem Antrag an.

Für die Fraktion Die Linke enthält der Antrag der CDU/CSU "wenig Licht und viel Schatten". Eine Verlängerung er Abgabefristen sei grundsätzlich erforderlich. Für eine Entlastung könne die Aufhebung des Progressionsvorbehalts bei Kurzarbeitergeld und auch bei Lohnersatzleistungen sorgen, was die Fraktion Die Linke bereits in der vergangenen Legislaturperiode gefordert habe.

Deutscher Bundestag, PM vom 12.01.2022

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