Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Ab Dezember 2020: In Hessen keine Zahlun...

Ab Dezember 2020: In Hessen keine Zahlungshinweise für Steuervorauszahlungen mehr

20.11.2020

Wer Vorauszahlungen auf seine Einkommen- oder Körperschaftsteuer leisten muss, wurde in Hessen bislang vom Finanzamt zu den jeweiligen Stichtagen quartalsweise auf die fälligen Zahlungen hingewiesen. Wie das Finanzministerium des Landes mitteilt, ändert sich das jetzt: Ab Dezember 2020 werde der Versand der Zahlungshinweise für Steuervorauszahlungen in Hessen, wie bereits in anderen Steuerverwaltungen auch, komplett eingestellt.

Die regelmäßigen Zahlungshinweise seien somit zum Fälligkeitstermin 10.09.2020 letztmalig verschickt worden. Damit auch künftig fällige Beträge pünktlich gezahlt werden und keine Säumniszuschläge entstehen, empfehle die Steuerverwaltung die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren. Durch die Maßnahme könne das Land Hessen jährlich rund 600.000 Euro an Porto- und Papierkosten sparen.

Die Teilnahme am Lastschriftverfahren bietet laut hessischem Finanzministerium aber auch für die Steuerpflichtigen Vorteile: Termine und die genaue Höhe der jeweiligen Steuervorauszahlung müssten nicht kontinuierlich selbst im Blick behalten werden. Im Fall einer nachträglichen Änderung der Höhe der Vorauszahlungen erfolge automatisch eine Rücküberweisung der zu viel gezahlten Beträge. Zudem könne bei dem Verfahren selbst entschieden werden, ob die Teilnahme für alle Vorauszahlungen zu einer Steuernummer gilt oder ob es auf bestimmte Steuerarten und Vorauszahlungen beschränkt werden soll.

Ein ausfüllbares SEPA-Lastschriftmandat sei der letztmaligen Übersendung der Zahlungshinweise zum dritten Quartal 2020 beigefügt gewesen. Es sei zudem online abrufbar unter "finanzamt.hessen.de".

Finanzministerium Hessen, PM vom 19.11.2020

Mit Freunden teilen