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93-jährige Holocaust-Leugnerin: Zu einem Jahr Gefängnis verurteilt
Die Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck ist wegen Volksverhetzung in zwei Fällen zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht (LG) Berlin lehnte es trotz des hohen Alters der 93-Jährigen ab, die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung auszusetzen. Dies komme mangels Einsicht und Haltungsänderung der Angeklagten nicht in Betracht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Mit dem Urteil bestätigt das LG zwei Urteile des Amtsgerichts (AG) Berlin-Tiergarten. Das LG hatte die beiden Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung miteinander verbunden. Wie bereits das AG sah auch das LG es als erwiesen an, dass sich Haverbeck wegen Volksverhetzung strafbar gemacht habe. In dem einen Fall habe sie am 30.01.2016 vor zahlreichen Zuhörern im Rahmen einer öffentlichen Vortragsveranstaltung und in dem anderen Fall in einem 2018 veröffentlichten Interview behauptet, dass es den Holocaust nicht gegeben habe.
Das LG kam nach Abwägung aller für und gegen die Angeklagte sprechenden Gesichtspunkte zu dem Ergebnis, dass eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr tat- und schuldangemessen sei. Die Vollstreckung der Strafe habe trotz des hohen Alters der inzwischen 93-Jährigen nicht zur Bewährung ausgesetzt werden können, weil sie auch in der Berufungshauptverhandlung keinerlei Einsicht oder Haltungsänderung gezeigt habe.
Das Urteil kann mit dem Rechtsmittel der Revision angefochten werden.
Landgericht Berlin, Urteil vom 01.04.2022, 560 Ns 9/18, nicht rechtskräftig