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2025 neigt sich dem Ende zu: Wie man noch Steuern sparen kann

25.11.2025

Das kalendarische Jahr neigt sich dem Ende zu. Damit endetauch das laufende Steuerjahr. Wenige Wochen bleiben Steuerzahlern noch Zeit, umsich um ihre Steuerangelegenheiten zu kümmern und das eine oder andere zuoptimieren. Die Lohnsteuerhilfe Bayern informiert: Werden vor Jahresende nochstrategisch richtig geplante Ausgaben getätigt, können Steuern gespart werden.

Wer Geld für später auf die Seite legt, könne alljährlichZinsen, Dividenden oder Kursgewinne bis zu einer Höhe von 1.000 Euro steuerfreierhalten. Bei Ehepaaren könnten sogar 2.000 Euro auf Banken und Finanzinstituteaufgeteilt werden. Da oftmals zum Jahresende abgerechnet wird, lohne es sichjetzt, die hinterlegten Freistellungsaufträge zu überprüfen und gegebenenfallsneu aufzuteilen.

Wurden bei verschiedenen Banken im selben Jahr Verluste undGewinne aus Kapitalanlagen erwirtschaftet, würden diese nicht automatischmiteinander verrechnet. Mit einer Verlustbescheinigung sei das steuerlichmöglich. Die Bescheinigung sei bis spätestens 15. Dezember bei der Bank zubeantragen, damit die Kapitalertragssteuer mit der einzureichendenSteuererklärung sinke, so die Lohnsteuerhilfe.

Steuern könne man auch sparen, indem derArbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 Euro für 2025 überschritten wird. Das gehe,indem man Entfernungspauschale, Dienstreisen und Homeofficepauschalezusammenrechne. Dann müsse man weitere getätigte Ausgaben rund um den Jobzusammentragen und entscheiden, ob sich zusätzliche Investitionen in diesemJahr noch rentieren, zum Beispiel ein Seminar zur beruflichen Fortbildung,Fachbücher oder Arbeitsmaterialien.

Wer sein Arbeitszimmer – etwa während Corona – einfachschnell eingerichtet hat, könne, sofern es den Mittelpunkt der beruflichenTätigkeit bildet, darüber nachdenken, es heute besser auszustatten. Dabei könnenicht nur die neue Einrichtung, sondern auch die Fahrten zum Möbelhaus oderElektromarkt berücksichtigt werden (letztere mit der Kilometerpauschale).Anstelle der tatsächlichen Aufwendungen kann laut Lohnsteuerhilfe alternativein pauschaler Betrag in Höhe von 1.260 Euro abgezogen werden.

Überlässt der Arbeitgeber einen Firmenwagen, der privatgenutzt werden darf, so sei der geldwerte Vorteil zu versteuern. Dafür gibt es nachAngaben der Lohnsteuerhilfe verschiedene Modelle. Wird der Firmenwagen privatfür weite Strecken und häufig genutzt, sei die Pauschalbesteuerungvorteilhafter. Wer ihn nur wenig nutzt, komme mit einer fahrtengenauenAbrechnung anhand eines Fahrtenbuchs besser weg. Die einst festgelegte Methodekönne über die Steuererklärung rückwirkend geändert werden. Ein Wechsel könnesteuerlich interessant sein, wenn die angenommene Kilometerleistung starkunter- oder überschritten wurde.

Die Arbeitskosten von Handwerkern wirkten sich zu 20 Prozentsteuermindernd aus, erinnert die Lohnsteuerhilfe weiter. Ist der alljährlicheMaximalbetrag von 1.200 Euro noch nicht ausgeschöpft, könne man versuchen,einen entsprechenden Handwerker zu finden, der zum Beispiel noch vor dem Wintereinen Kamin einbaut, die Terrasse neu fliest oder die Wände anstreicht.Bedingung sei, dass der Handwerker die Arbeiten im eigenen Haushalt durchführtund die Rechnung per Überweisung im Jahr der Leistung beglichen wird. Ähnlichverhalte es sich bei den haushaltsnahen Dienstleistungen. Diese seien auf 4.000Euro im Jahr begrenzt. Vielleicht seien vor dem Winter noch Bäume zu schneiden,Laub zu entfernen oder die Fenster zu putzen.

Außerdem sollte, wer zum Beispiel altersbedingt unterkörperlichen Einschränkungen oder chronischen Erkrankungen leidet, den Grad derBehinderung (GdB) offiziell feststellen lassen. Dies erfolge durch daszuständige Versorgungsamt anhand aktueller ärztlicher Befunde. Wird das nochvor Jahresende erledigt, gebe es die steuerliche Behindertenpauschale für dasgesamte Jahr. Die Steuervorteile begännen mit einem GdB von 20 Prozent und könntenbis zu 2.840 Euro pro Jahr betragen. Mit dem Merkmal "hilflos" gebe essogar 7.400 Euro steuermindernd. Die Pauschale mindert laut Lohnsteuerhilfe dieSteuerlast, ohne dass einzelne Kostenbelege bei der Steuererklärung vorgelegtwerden müssen.

Auch könne es sich lohnen, noch einen Steuerberater zubeauftragen, der die noch nicht erledigte Steuererklärung verfasst. Die Kostenkönnten steuerlich abgesetzt werden.

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., PM vom 24.11.2025

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