Wie Nettolöhne im Wahljahr schrumpfen
Die Belastung durch Sozialversicherungen erreicht in diesem Jahr Rekordausmaße.
Schon die erste Prognose zum Anstieg der Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung war alarmierend: Plus 0,8 Prozent, hieß es im Herbst. Doch nach aktuellen Prognosen des DSFI wird das Beitragsplus in diesem Jahr sogar 1,3 Prozent betragen. Statt durchschnittlich 1,7 Prozent im vergangenen Jahr, werden 2025 kassendurchschnittlich wohl 3,0 Prozent als Zusatzbetrag fällig. Auch die gesetzliche Pflegeversicherung wird teurer. Hier beträgt der Beitragsanstieg in diesem Jahr 0,2 Prozentpunkte.
Zudem trifft die starke Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen insbesondere die gutverdienende Mittelschicht empfindlich.
All das hätte sogar noch schlimmer kommen können, wenn es nicht – zumindest steuerseitig – Lichtblicke geben würde. Ende 2024 und damit kurz vor Toresschluss, ist der Abbau der kalten Progression im Einkommensteuertarif 2025 nach langem Ringen dann doch noch parlamentarisch besiegelt worden. Und zwar mit breiter Mehrheit inklusive Stimmen aus der Opposition.
Für diesen Abbau der kalten Progression hatte sich der Bund der Steuerzahler im vergangenen Jahr immer wieder und beharrlich eingesetzt – unter anderem in einer Sachverständigenanhörung vor dem Bundestags-Finanzausschuss im Herbst 2024.
Dieser Abbau der kalten Progression, also die Berücksichtigung der Inflation zugunsten der Einkommensteuerzahler, war schon innerhalb der Ampel-Koalition lange Zeit sehr strittig. Durch das Ampel-Aus schien der Abbau der kalten Progression dann endgültig politischen Machtspielchen zum Opfer zu fallen.
Deshalb haben wir als Bund der Steuerzahler unsere Pressearbeit intensiviert, um zu unterstreichen, wie wichtig der Abbau der kalten Progression ist, damit der Fiskus nicht zum Inflationsgewinner wird.
Es ist sehr zu begrüßen, dass am Ende die steuerpolitische Vernunft siegte und die Inflation nun im Steuertarif 2025 Berücksichtigung findet.
Diese Einkommensteuerreform wirkt unter dem Strich den SV-Belastungen spürbar entgegen, kann aber den massiven Anstieg der Sozialversicherungskosten nicht vollständig kompensieren. Daher müssen sich viele Erwerbstätigenhaushalte in diesem Jahr auf insgesamt steigende Abgabenlasten und damit auf sinkende Nettolöhnen einstellen. Aktuelle Berechnungen des Deutschen Steuerzahlerinstituts zeigen die Betroffenheit je nach persönlicher Haushalts- und Einkommenssituation.
Auswirkungen der Änderungen im Steuer- & Sozialversicherungsrecht auf die Nettolöhne
Alle Daten werden mit der aktuellen Rechtslage für 2024 verglichen.
Monatsbrutto, Single, kinderlos | Änderung Nettoeinkommen/Jahr in € | Änderung Nettoeinkommen/Jahr in % |
2000 € | -55 € | -0,3 % |
2500 € | -78 € | -0,4 % |
3000 € | -95 € | -0,4 % |
3500 € | -110 € | -0,4 % |
4000 € | -121 € | -0,4 % |
4500 € | -129 € | -0,4 % |
5000 € | -133 € | -0,4 % |
5500 € | -396 € | -1,0 % |
6000 € | -362 € | -0,8 % |
6500 € | -315 € | -0,7 % |
7000 € | -265 € | -0,5 % |
Monatsbrutto, Ehepaar, Alleinverdienend, 2 Kinder | Änderung Nettoeinkommen/Jahr in € | Änderung Nettoeinkommen/Jahr in % |
2000 € | -180 € | -0,9 % |
2500 € | -225 € | -0,9 % |
3000 € | -110 € | -0,4 % |
3500 € | -99 € | -0,3 % |
4000 € | -108 € | -0,3 % |
4500 € | -129 € | -0,3 % |
5000 € | -150 € | -0,4 % |
5500 € | -443 € | -1,0 % |
6000 € | -443 € | -0,9 % |
6500 € | -411 € | -0,8 % |
7000 € | -385 € | -0,7 % |
Quelle: DSi, Annahmen: geltendes Recht 2024 vs. Steuer- und SV-Recht 2025 (neuer Einkommensteuertarif 2025, neue Soli-Grenzen 2025, höhere SV-Beitragsbemessungsgrenzen UND zusätzlich unterstellt: +0,65 Prozentpunkte Arbeitnehmeranteil am Zusatzbeitrag GKV sowie +0,1 Prozentpunkte Arbeitnehmeranteil Pflegeversicherungsbeitrag)
Somit startet das Wahljahr mit sehr ungünstigen Entwicklungen auf den Gehaltsabrechnungen der Wählerinnen und Wähler. Die neue Bunderegierung muss nach ihrem Amtsantritt schnell die Kraft zu finden, mit Reformen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht dafür zu sorgen, dass sich das „Schrumpflohnjahr 2025“ (BILD-Zeitung vom 30.12.2024, siehe Medienseite) nicht wiederholt.
„Mehr Netto vom Brutto“ muss das Motto der neuen Legislaturperiode werden, damit insbesondere die Mittelschicht von ihrer Erwerbstätigkeit wieder mehr profitiert.