Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Aktuelles  Vorläufige Bescheinigung über den Antrag...

Vorläufige Bescheinigung über den Antrag auf Erteilung einer endgültigen Bescheinigung der zuständigen Denkmalschutzbehörde als Voraussetzung für die Gewährung der Steuerbegünstigung

Stellungnahmen & Eingaben / Immobilienbesitzer 23.11.2009

Bis zum Dezember 2008 genügte zunächst eine vorläufige Bescheinigung der Denkmalbehörde, um Aufwendungen bei der Sanierung eines Baudenkmals steuerlich geltend zu machen, denn die Bearbeitungszeit für die letztendlichen Bescheinigungen dauerte sehr lange. Ende 2008 wurde diese Billigkeitsregelung aufgehoben.

Der BdSt schlug dem BMF vor, diese Regelung wieder einzuführen, doch das Ministerium bezeichnet diesen Vorschlag als unpraktikabel und weist darauf hin, dass es lediglich in einem Bundesland Probleme mit sehr langen Bearbeitungszeiten gibt.

Mit Freunden teilen
Die Schuldenuhr Deutschlands

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland