Vereinfachte Einkommensteuererklärung für Rentenempfänger
Wiedereinführung des Abzugs privat veranlasster Steuerberatungskosten
Vorläufige Bescheinigung über den Antrag auf Erteilung einer endgültigen Bescheinigung der zuständigen Denkmalschutzbehörde als Voraussetzung für die Gewährung der Steuerbegünstigung
Bis zum Dezember 2008 genügte zunächst eine vorläufige Bescheinigung der Denkmalbehörde, um Aufwendungen bei der Sanierung eines Baudenkmals steuerlich geltend zu machen, denn die Bearbeitungszeit für die letztendlichen Bescheinigungen dauerte sehr lange. Ende 2008 wurde diese Billigkeitsregelung aufgehoben.
Der BdSt schlug dem BMF vor, diese Regelung wieder einzuführen, doch das Ministerium bezeichnet diesen Vorschlag als unpraktikabel und weist darauf hin, dass es lediglich in einem Bundesland Probleme mit sehr langen Bearbeitungszeiten gibt.