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Vom Tag der Arbeit und Müllers „solidarischem Grundeinkommen“ - Ein berechnender Kommentar von Dipl.-Volkswirt Alexander Kraus

Presseinformation 01.05.2018

Unser Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) macht aktuell bundespolitisch mit seiner Idee von einem „solidarischen Grundeinkommen“ von sich reden. Langzeitarbeitslose sollen für den gesetzlichen Mindestlohn im Staatssektor eingesetzt werden. Für besonders vielversprechend halte ich seinen Vorschlag allerdings nicht. Sollte der gesetzliche Mindestlohn dann auch noch angehoben werden, wäre das Modell aus meiner Sicht vollends unrealistisch. Stattdessen würde ich mir von Herrn Müller wünschen, dass er sich als Landesregierungschef lieber um die drängendsten Probleme der Stadt kümmern würde.

Berlins Regierender Bürgermeister hat sich anlässlich der Übernahme der Bundesratspräsidentschaft im November 2017 für die Einführung eines solidarischen Grundeinkommens ausgesprochen. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat den Vorschlag durchgerechnet. Ich habe mir die Einschätzung des DIW einmal angesehen und bin danach nicht sehr überzeugt von dem Ansatz.

Öffentlich gefördert werden sollen demnach sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten bei kommunalen und landeseigenen Unternehmen, für die es gegenwärtig keinen Markt gibt und die keine „reguläre Arbeit“ verdrängen. Die Entlohnung soll möglichst tarifvertraglich abgesichert sein, auf jeden Fall aber in Höhe des Mindestlohns erfolgen. In Betracht kämen u.a. Tätigkeiten wie die Betreuung von Kleinkindern in Privatwohnungen von Alleinerziehenden, in der Jugend- und Familienhilfe oder als Hausmeister in kommunalen Einrichtungen sowie die Beratung zu gesunder und ausgewogener Ernährung. Erhalten sollen das solidarische Grundeinkommen erwerbslose Arbeitslosengeld-II-Bezieher, die freiwillig eine „gesellschaftlich relevante“ Erwerbstätigkeit aufnehmen, für deren Ausübung gut vermittelte Grundkenntnisse ausreichen sollen. Wer das nicht in Anspruch nehmen wolle, für den bliebe weiterhin die Alternative, Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe zu beziehen oder einen regulären Job anzunehmen. Unklar ist allerdings, ob in diesem Fall ein Sanktion folgen soll.

Berechnet hat das DIW die Auswirkung für einen Alleinstehenden ohne Kinder sowie eine Alleinerziehende mit zwei Kindern zwischen 14 und 17 Jahren. Zugrunde gelegt wurde ein Stundenlohn von 9 Euro, der knapp über dem gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 8,84 Euro liegt. Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden ergibt sich ein monatliches Bruttoeinkommen von 1.521 Euro. Zusätzliche Lohnbestandteile sind nicht vorgesehen. Nach der Berechnung des DIW hätte die Alleinerziehende netto monatlich 332 Euro mehr in der Tasche, bei dem Alleinstehenden wären es 234 Euro mehr als im Arbeitslosengeld-II-Bezug.

Ich bin allerdings skeptisch, ob das Angebot bei dieser enormen Grenzbelastung begeistert aufgenommen wird. Zusammen mit gesetzlichen Pausen und den Wegezeiten liegt man damit auch in Berlin schnell bei 50 Stunden pro Woche, die man außer Haus ist. Hinzu kommen Fahrtkosten und vielleicht sogar Mehrkosten für Essen außer Haus. Ob die alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern das für knapp 16 Euro mehr pro Arbeitstag auf sich nehmen will, halte ich für äußerst fraglich, wenn abends dann noch der Haushalt wartet. Bei dem Alleinstehenden sind es sogar nur gut 11 Euro pro Arbeitstag mehr als im Arbeitslosengeld-II-Bezug. Selbstverständlich ist natürlich jeder in erster Linie selbst für seinen eigenen Unterhalt verantwortlich. Die Frage ist nur, ob das für den Einzelnen ökonomisch rational ist. Bei der Differenz zum aktuellen Mindestlohn trifft das sicherlich für viele nicht zu. Was passiert nun, wenn der Mindestlohn steigt?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales teilte pünktlich zum diesjährigen Tag der Arbeit mit, dass Ende 2016 bundesweit knapp 3,7 Millionen sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte ein Entgelt von weniger als 2.000 Euro brutto im Monat verdienten. In Berlin blieb immerhin mehr als jeder fünfte der Vollzeitangestellten unterhalb dieser Einkommensgrenze. In Ostdeutschland traf das sogar für fast ein Drittel aller Vollzeitbeschäftigten zu. Stimmen wurden laut, den Mindestlohn auf 12 Euro anzuheben. Das hatte im letzten November auch schon Olaf Scholz (SPD), zwischenzeitlich Bundesfinanzminister, gefordert.

Lassen Sie uns das einmal durchrechnen: 2.000 Euro brutto im Monat entsprechen bei 39 wöchentlichen Arbeitsstunden nach der üblichen Quartalsrechenmethode einen Bruttostundenlohn von 11,83 Euro. Lege ich allerdings die gesamten jährlichen Lohnkosten inklusive der Arbeitgeberanteile – die der Mitarbeiter ja nicht von seinem Arbeitergeber geschenkt bekommt und natürlich auch erwirtschaften muss –, um und verteile diese auf die Anzahl der Stunden, die der Arbeitnehmer tatsächlich arbeitet, also nicht wegen Urlaub, Krankheit und Feiertagen frei hat, kommen wir schon auf mindestens 17 Euro „echtes“ Brutto pro tatsächlich gearbeiteter Stunde.

Da letztlich jede Arbeit am Ende aller Produktionsketten immer beim Endverbraucher landet, muss ehrlicherweise in der Regel auch noch die Mehrwertsteuer draufgeschlagen werden, womit wir schon bei mehr als 20 Euro inklusive Mehrwertsteuer pro Stunde sind, die der Arbeitgeber für jede einzelne Arbeitsstunde seines Mitarbeiters am Markt in Rechnung stellen muss. Damit wäre dann aber weder etwas für den „Overhead“, noch ein Gewinn oder der Kapitaleinsatz (Werkzeug, Computer, Büro, Fahrzeug, Lizenzen etc.) verdient.

Mit dem „offiziellen“ Netto von 8,13 Euro pro Stunde in Lohnsteuerklasse I oder IV nach der Quartalsrechenmethode, müsste dieser Arbeitnehmer also deutlich mehr als zwei Stunden arbeiten, um sich eine Stunde seiner eigenen Arbeitsleistung am Markt einkaufen zu können. Selbst bei einem Bruttogehalt von nur 2.000 Euro pro Monat gehen über 1.000 Euro an Lohnsteuer, Soli und Sozialabgaben inklusive der Arbeitgeberanteile an den Staat. Nach dem aktuellen Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit verdienen das in Berlin z.B. Angestellte in den Berufsgruppen „Arzt-/Praxishilfe“, „Hotellerie“ und „Fahrzeugführung“. Und das sind Jobs, die zweifellos eine Ausbildung, Stressresistenz und sehr engagiertes und sorgfältiges Arbeiten erfordern.

Stiege nun der Mindestlohn auf eben diese 12 Euro pro Stunde, erhielte nun z.B. auch ein Langzeitarbeitsloser mit den nach der Statistik typischen Hemmnissen, wie fehlendem Schul- und Berufsabschluss und mangelhaften Deutschkenntnissen, das gleiche Gehalt in seinem solidarischen Grundeigentumsjob wie eine Arzthelferin. Der erste Arbeitsmarkt bliebe ihm aus den oben genannten Produktivitätsgründen wohl aber dennoch verschlossen. Auch für die alleinerziehende Mutter mit vielen Kindern – ein weiteres schwerwiegendes Hemmnis auf dem Arbeitsmarkt – wird das solidarische Grundeinkommen kein Ausweg sein. Es sei denn, sie bekommt vom Staat jemanden gestellt, der im Rahmen des solidarischen Grundeinkommens für sie die „Betreuung von Kleinkinder in Privatwohnungen von Alleinerziehenden“ übernimmt.

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