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Vergabe des Fotoinstituts an Düsseldorf rechtlich fragwürdig

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen / Meldungen 12.07.2023, Andrea Defeld

Der BdSt NRW moniert mangelnde Transparenz bei der Vergabe für den Standort des Deutschen Fotoinstituts. Mehrere Jahre waren Essen und Düsseldorf als mögliche Standorte im Gespräch. Dann entschied der Bund, Geld für Düsseldorf bereitzustellen, obwohl ein Gutachten und eine Machbarkeitsstudie Essen empfohlen hatten. Eine Begründung für diese Entscheidung fehlt bis heute. Ein Rechtsgutachten fördert nun erhebliche juristische Bedenken bei der Entscheidung für Düsseldorf zutage.

Ein bundesdeutsches Fotoinstitut soll die Vor- und Nachlässe hervorragender deutscher Fotografinnen und Fotografen sammeln, die Forschung in Fragen der Restaurierung und Konservierung vorantreiben und die Ergebnisse durch Ausstellungen, Publikationen und Veranstaltungen vermitteln. Kriterium der Gutachter war, dass der optimale Standort des Deutschen Fotoinstituts eine Konzentration von Einrichtungen und vorhandener Sachkompetenz an einem Ort aufweisen müsse.

Zum Hintergrund

Die Gutachter empfahlen die Stadt Essen, die mit dem historischen „Archiv Krupp“, dem „Museum Folkwang“, dem „Fotoarchiv des Ruhr Museums“ und der „Folkwang Universität der Künste“ viel Sachkompetenz und eine lange Tradition der Förderung des Mediums Fotografie vorweisen kann. Eine Machbarkeitsstudie, die die Standorte Ehrenhof in Düsseldorf und Zollverein in Essen anschließend gleichberechtigt untersuchte, bestätigte die Standortvorteile von Essen ein weiteres Mal. Dennoch veranschlagte der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags in seiner Sitzung am 14. November 2019 Ausgaben in Höhe von bis zu 41,5 Millionen Euro im Bundeshaushalt 2020 für einen möglichen Institutsbau in Düsseldorf. Er beschloss, dass die Finanzierung zur Hälfte das Land NRW übernimmt. Warum die Expertenmeinungen, für die der Bund fast 200.000 Euro ausgegeben hatte, ignoriert wurden und Düsseldorf den Vorzug erhielt, bleibt trotz unserer Anfragen beim Kulturstaatsministerium und beim Haushaltsausschuss des Bundes im Dunkeln. Um den Verdacht der Strippenzieherei und Hinterzimmerpolitik auszuräumen, fordert der BdSt NRW mehr Transparenz bei diesem Millionenprojekt.

Juristisches Gutachten

Die Stadt Essen nahm die nicht weiter begründete Bevorzugung Düsseldorfs nicht hin. Sie ließ ein juristisches Gutachten für rund 27.500 Euro anfertigen, um zu klären, ob die Vergabe verfassungskonform war. Der Staatsrechtler Prof. Dr. Dr. h.c. Siekmann förderte nicht unerhebliche juristische Bedenken zutage. So habe der Bund bei der faktischen Festlegung auf den Standort Düsseldorf seine Kompetenzen überschritten, denn das Grundgesetz habe grundsätzlich den Ländern die Zuständigkeit für alle Fragen der Kulturpolitik zugewiesen. Mit dem Willkürverbot sei außerdem nicht zu vereinbaren, dass der Bund selbst gutachterliche Untersuchungen zur Bewertung der Standortfrage in Auftrag gegeben hatte. „Obwohl ihre Ergebnisse noch nicht vorlagen, hat sich der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags schon im November 2019 auf Düsseldorf festgelegt. Im Rahmen seiner Beratung des Haushalts 2023 im November 2022 hat er diese Entscheidung bestätigt und die vorgesehenen Mittel erhöht. Jetzt lagen zwar die Ergebnisse der in Auftrag gegebenen Untersuchungen aus März 2020 und März 2021 vor, doch wurden sie ignoriert. Beide Studien hatten klar und ohne Vorbehalt Essen als vorzugswürdigen Standort ermittelt. Weder im Plenum noch in den zuständigen Fachausschüssen fand eine Diskussion der Standortfrage statt“, so das Fazit des Juristen.

Auf dem Rücken der Steuerzahler

Mit den Ergebnissen der juristischen Einschätzung wandte sich der Oberbürgermeister der Stadt Essen, Thomas Kufen, an die Bundestagspräsidentin Bärbel Bas und bat um Prüfung. Mittlerweile, so die Stadt Essen, habe es ein Gespräch mit der Bundestagspräsidentin gegeben. Weitere Gespräche mit Akteurinnen und Akteuren seien geplant. Ist damit die Frage des Standorts wieder offen? Offenbar nicht, denn die Stadt Düsseldorf hat Mitte Juni beschlossen, dem „Verein zur Gründung und Förderung eines Deutschen Fotoinstituts“, der sich für die Idee eines Fotoinstituts in Düsseldorf maßgeblich engagiert, im laufenden Jahr überplanmäßig bis zu 76.000 Euro zur Verfügung zu stellen, „um die Kontinuität der 2019 begonnenen Zusammenarbeit zwischen Stadt und Verein zu sichern“.

CDU, SPD, Grüne und FDP im Rat der Stadt Essen streben derweil „eine einvernehmliche Lösung zwischen den Städten Essen und Düsseldorf an, die beide Standorte angemessen berücksichtigt“. Was erstmal gut klingt, darf aber nicht zu Mehrkosten bei dem Projekt führen, denn zwei mögliche Standorte bergen die Gefahr, dass höhere Kosten entstehen. Das ist nicht nötig, denn alle Sach- und Fachargumente sprechen eindeutig für Essen als Standort des Deutschen Fotoinstituts. Die Idee der einvernehmlichen Lösung, um beide Städte und den Bund gesichtswahrend aus der Affäre zu ziehen, darf keinesfalls auf dem Rücken der Steuerzahler ausgetragen werden. Der Bund der Steuerzahler wird weiter berichten.

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