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Unternehmensbasisregister: Bundestag gibt grünes Licht
Der Bundestag hat das Unternehmensbasisdatenregistergesetz (UBRegG) beschlossen und hat damit das Basisregister für Unternehmensstammdaten auf den Weg gebracht. Dies meldet das Bundeswirtschaftsministerium.
Aktuell gebe es in Deutschland rund 120 einzelne Register mit Unternehmensbezug, wie das Handelsregister oder Steuerdaten. Viele Unternehmen seien in mehreren dieser Register erfasst, wobei sich Daten teilweise überschneiden. Ein Austausch von Informationen zwischen den Registern erfolge üblicherweise nicht. Zudem existiere keine einheitliche Identifikationsnummer, sondern es gebe viele Nummern parallel. Die immer wieder erforderliche Pflege und mehrfache Abfrage von Daten führten auf Seiten der Unternehmen und der Verwaltung zu unnötiger Bürokratie, so das Wirtschaftsministerium zur Ausgangslage.
Das UBRegG schaffe die Grundlage für eine moderne, digitale und vernetzte Registerlandschaft in Deutschland. Das Register werde alle Stammdaten, wie Namen, Sitz, Geschäftsanschrift, Rechtsform und Wirtschaftszweig erfassen. Zudem schaffe das Gesetz die Voraussetzungen für die Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer, um eine register- und verwaltungsübergreifende Identifikation der Unternehmen zu ermöglichen. Als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer diene die bereits existierende Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) nach § 139c der Abgabenordnung (steuerliche Identifikationsnummer).
Nach dem Aufbau des Registers und der Einführung der bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer müssten Unternehmen ihre Daten und Änderungen ihrer Daten nur noch einmal melden, alle angeschlossenen Behörden könnten dann die Daten abrufen. Mehrfach-Meldungen entfielen damit für die Unternehmen, Mehrfach-Abfragen für die Behörden.
Bundeswirtschaftsministerium, PM vom 11.06.2021