Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Aktuelles  Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus...

Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine: BMF verlängert Schreiben zu § 5 KStG

15.11.2022, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/aktuell/show/id/13454

Der zeitliche Anwendungsbereich des Schreibens des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 31.03.2022 (BStBl I 2022, S. 345) zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine im Sinne des § 5 Absatz 1 Nr. 10 des Körperschaftsteuergesetzes wird bis zum 31.12.2023 verlängert. Dies teilt das BMF mit. Es verweist auf den andauernden Krieg in der Ukraine.

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 11.11.2022, IV C 2 - S 1900/22/10045 :001

Mit Freunden teilen
Die Schuldenuhr Deutschlands

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland