Steuerabkommen mit Bulgarien: Änderung zur Umsetzung der BEPS-Empfehlungen
Beschlagnahmte Tagebuchaufzeichnungen: Dürfen veröffentlicht werden
Umsetzung von BEPS-Empfehlungen: Steuerabkommen mit Lettland wird geändert
Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Lettland wollen Doppelbesteuerungen als auch Nichtbesteuerungen oder reduzierte Besteuerungen vermeiden. Diesem Ziel dient der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes (BT-Drs. 20/6819) zum Protokoll vom 29.09.2022 zur Änderung des Abkommens vom 21.02.1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Lettland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.
Ziel sei es, das gemeinsamen Projekt der OECD und der G20 zur Gewinnverkürzung und der Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting – BEPS) in die zwischen den beigetretenen Staaten bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen zu implementieren. Die Umsetzung der BEPS-Empfehlungen sei ein wesentlicher Baustein zur Schließung von Steuerschlupflöchern und für eine faire globale Besteuerung.
Deutscher Bundestag, PM vom 17.05.2023