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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Vergabe erfolgt ausschließlich auf schriftlichen Antrag
Da vermehrt Anträge auf Vergabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) beziehungsweise Mitteilung der dazu gespeicherten Daten eingehen, weist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) darauf hin, dass die Vergabe der USt-IdNr. gemäߧ 27a Absatz 1 Satz 4 Umsatzsteuergesetz ausschließlich auf schriftlichen Antrag erfolgt. Dies gelte auch für allgemeine Fragen zur Vergabe beziehungsweise zu allen Fragen bezüglich der gespeicherten Daten oder der Eintragung von Euroadressen, so das BZSt weiter.
Der Antrag müsse folgende Informationen enthalten: den Namen und die Anschrift des Antragstellers, das Finanzamt, bei dem das Unternehmen geführt wird sowie die Steuernummer, unter der das Unternehmen geführt wird.
Der Antrag könne über das Kontaktformular zum Thema "Vergabe der USt-IdNr." gestellt werden. Das BZSt bittet darum, in dem Formular auch die Telefon- und Telefaxnummer mitzuteilen, um die Klärung eventueller Rückfragen zu beschleunigen.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Bearbeitung des Antrags sei, dass man als Unternehmer bei seinem zuständigen Finanzamt umsatzsteuerlich geführt wird und dem BZSt diese Daten bereits übermittelt wurden.
Eine Bearbeitung des Antrags erfolge in der Regel innerhalb von 48 Stunden, teilt das BZSt abschließend mit.
Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 13.07.2020