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Umrüstung der Kassensysteme: Auch Baden-Württemberg verlängert Frist
Neben Hessen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hamburg und Niedersachsen hat jetzt auch Baden-Württemberg entschieden, Unternehmen eine längere Frist zur Umrüstung auf manipulationssichere Kassensysteme zu geben. Betriebe in Baden-Württemberg haben damit ein halbes Jahr länger Zeit, ihre Kasse auf manipulationssichere Systeme umzustellen. Unter gewissen Umständen werde die Steuerverwaltung fehlende Umrüstungen bis 31.03.2021 nicht beanstanden, teilt das Finanzministerium Baden-Württemberg mit.
Nach dem so genannten Kassengesetz besteht seit 01.01.2020 die Pflicht, manipulationssichere Kassen einzusetzen. Noch bis Ende September 2020 läuft bundesweit eine Nichtbeanstandungsregelung, die in Baden-Württemberg nun verlängert wird.
"Wir schaffen eine pragmatische Lösung, die dem Handel in ohnehin schwierigen Zeiten der Corona-Pandemie Luft verschafft", sagte Finanzministerin Edith Sitzmann (Bündnis 90/Die Grünen). Durch Einschränkungen und den Lockdown wegen der Pandemie sei es vielen Händlern kaum möglich gewesen, ihre Kassen rechtzeitig umzurüsten. Am Ziel des Kassengesetzes ändere sich nichts: "Manipulationssichere Kassensysteme verhindern Steuerbetrug. So sorgen wir für mehr Steuergerechtigkeit", so die Ministerin.
Kann nachgewiesen werden, dass die Ausrüstung der elektronischen Kassensysteme mit zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) bis zum 30.09.2020 nicht möglich war, aber rechtzeitig vor dem 01.10.2020 eine verbindliche Bestellung oder ein Auftrag erfolgte, wird laut Finanzministerium Baden-Württemberg eine fehlende TSE-Umrüstung bis zum 31.03.2021 nicht beanstandet. "Liegen die Voraussetzungen vor, ist nicht einmal ein Antrag beim Finanzamt nötig", sagte Sitzmann. Damit werde die Regelung bürokratiearm umgesetzt und entlaste alle Beteiligten.
Finanzministerium Baden-Württemberg, PM vom 13.07.2020