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Umfrage-Ergebnisse: Steuerberatungskanzleien an der Belastungsgrenze?
Sie beantragen Wirtschaftshilfen, kümmern sich um das Kurzarbeitergeld und stehen ihren Mandanten erst recht in Corona-Zeiten mit Rat und Tat zur Seite: die Steuerberaterinnen und Steuerberater. In der aktuellen Krise geraten die Experten in ihren Kanzleien zunehmend ans Limit.
Das zeigt auch unsere Umfrage unter Steuerberaterinnen und Steuerberatern. Gut 75 % der rund 2.700 Teilnehmenden waren Steuerberater, weitere knapp 23 % arbeiteten in einer Steuerberatungskanzlei. Eine Mehrheit von gut 57 % hält den Stichtag 31. August 2022 für nötig, um die Jahresabschlüsse / Steuererklärungen 2020 zu erstellen und einzureichen. Knapp 30 % votieren für den 31. Dezember 2022, nur 13 % würde der 31. Mai 2022 reichen.
Noch mehr Zeit brauchen die Angehörigen der steuerberatenden Berufe für die Jahresabschlüsse und Steuererklärungen 2021. Nur 4 % glauben, dass die Frist am 28. Februar 2023 reicht. Bereits 39 % stimmen für den 31. Mai 2023. Mit 56 % ist eine deutliche Mehrheit für den Stichtag 31. August 2023.
Wenn es um die Frist zur Veröffentlichung der Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften 2020 geht, stimmen gut 58 % der Teilnehmenden für den 31. Mai 2022. Einen früheren Termin in diesem Jahr befürworten etwa 41 %.
Vernichtend fällt das Urteil der Steuerberaterinnen und -berater aus, wenn sie nach der Konzeption der Corona-Hilfen hinsichtlich Abwicklung und Verteilungsgerechtigkeit gefragt werden. Fast 72 % halten dies für viel zu bürokratisch und die gerechte Verteilung für verfehlt. Ein Viertel immerhin hält die Verteilung für gerecht, aber bürokratisch.
Bürokratieabbau und einfachere Steuergesetze halten fast 76 % derer, die an der Umfrage teilgenommen haben, für sehr wichtig, weil ein überdimensioniertes und unverständliches Steuersystem die Akzeptanz in das Staatswesen negativ beeinträchtigt. Sie möchten diesen Themen eine hohe Priorität eingeräumt wissen. Keine Priorität sagen weniger als 2 %.
Angesichts des demografischen Wandels, der zu weniger Erwerbstätigen auch in der Steuerberatung führen wird, sehen drei Viertel der Abstimmenden eine sehr hohe Priorität im Bürokratieabbau und in der Vereinfachung der Steuergesetze. Nur knapp über 2 % sehen hier keine Priorität.
Mit der Reform der Grundsteuer wird auf die Steuerberaterinnen und -berater zwischen Juli und November 2022 viel Arbeit zukommen. Die Einschätzung der Berufsangehörigen dazu: 80 % befürchten, dass sie nur für ihre bisherigen Mandanten werden arbeiten können. Gerade einmal 1 % meint, dass die Kanzleien genügend Kapazitäten auch für Nicht-Mandanten haben werden. Rund 18 % konnten dazu keine Angaben machen.
Auf einen Blick: Hier sehen Sie die Ergebnisse unserer aktuellen Umfrage (Download).