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Übereinkommen gegen Belästigung in der Arbeitswelt: Gesetzentwurf zu Ratifizierung vorgelegt
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 20/5652) zur Ratifizierung eines Übereinkommens Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt vorgelegt.
Ziel des Übereinkommens ist es, die rechtliche Grundlage für eine Arbeitswelt ohne Gewalt und Belästigung zu schaffen. Bisher existierte kein internationales Instrument, das umfassend davor schützt. Zudem soll mit dem Übereinkommen als ein internationaler Mindeststandard eine Regelungslücke geschlossen werden. Das Übereinkommen soll Arbeitnehmer sowie andere Personen in der Arbeitswelt vor Gewalt und Belästigung schützen. Ebenso geschützt sind natürliche Personen, die die Befugnisse, Pflichten oder Verantwortlichkeiten eines Arbeitgebers ausüben. Verantwortlich für den Schutz sind neben dem Staat, durch arbeitsrechtliche, strafrechtliche oder polizeiliche Maßnahmen, auch die Arbeitgeber. Mit dem Gesetzentwurf werden nun die Voraussetzungen für die Ratifizierung geschaffen.
Deutscher Bundestag, PM vom 16.02.2023