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Überarbeitung: Kein Hauptrisiko für Berufskrankheiten

24.08.2021, http://www.musterkanzlei.info/2002288/news/recht/aktuell/12916-berufskrankheiten

Nach Angaben der Bundesregierung ist Überarbeitung nicht das Hauptrisiko für Berufskrankheiten im Sinne der Berufskrankheitenverordnung.

In einer Antwort (BT-Drs. 19/31931) auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 19/31447) der FDP-Fraktion verweist sie auf Auswertungen der Spitzenverbände der gewerblichen und gesetzlichen Unfallversicherungsträger, wonach von 2011 bis 2020 keine Fälle mit einer solchen Primärdiagnose verzeichnet worden seien.

Gleichwohl könnten beruflich verursachte Gesundheitsschäden infolge überlanger Arbeitszeiten oder Überarbeitung grundsätzlich die Voraussetzungen eines Arbeitsunfalls erfüllen, schreibt die Regierung.

Deutscher Bundestag, PM vom 18.08.2021

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