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Strompreise steigen, Gaspreise gedämpft
BdSt fordert: Energiepreise kritisch unter die Lupe nehmen und Schulden nicht zweckentfremden!
Die Strompreise dürften für viele Verbraucher zum Jahresbeginn erneut steigen. Nach Angaben des Vergleichsportals Verivox planten mehr als 700 regionale Stromversorger Preiserhöhungen für Januar und Februar 2023. Demnach sollten die Preise um durchschnittlich 52 Prozent steigen.
Substanzielle Teile der Preiserhöhungen dürften durch die beschlossene Strompreisbremse abgefangen werden, die ab März gilt – dann auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar. Trotz Preisbremse dürften auf die Stromverbraucher Mehrbelastungen zukommen, wenn sie ihren Verbrauch nicht merklich einschränken.
Den weit größten Teil der gestiegenen Strompreise haben am Ende jedoch die Steuerzahler zu tragen. Zur Erinnerung: Der Staat übernimmt im Rahmen der Strompreisbremse für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs die Mehrkosten, die über 40 Cent pro Kilowattstunde hinausgehen. Dafür werden im Sondervermögen „Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds“ Schulden aufgenommen. Diese müssen später von den Steuerzahlern zurückgezahlt werden – mit Zins und Zinseszins.
Kartellamt sollte Preise prüfen!
Hier entsteht ein Dilemma: Auf der einen Seite vermindert die Preisbremse für Stromverbraucher den Anreiz, zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. Dadurch sinkt tendenziell auch der Preiswettbewerb der Stromversorger. Auf der anderen Seite sind mal wieder die Steuerzahler gefragt: Schließlich handelt es sich um ihr Geld, wenn der Staat einen erheblichen Teil der Mehrkosten durch hohe Preise übernimmt. Dieses Problem war auch dem Gesetzgeber bewusst, der noch kurz vor Verabschiedung des Gesetzes eine Regelung aufgenommen hat, nach der Preiserhöhungen der Versorger durch das Kartellamt in Verdachtsfällen geprüft werden können. So soll festgestellt werden, ob die Preiserhöhungen sachlich gerechtfertigt sind.
Die Preisprüfung des Kartellamts im Verdachtsfall dient dem Schutz der Steuerzahler. Daher muss das Kartellamt nun zügig die entsprechenden Strukturen aufbauen und verdächtige Preiserhöhungen prüfen! Mehr noch: Der Gesetzgeber sollte schnell nachbessern und auch eine Möglichkeit schaffen, die Preise der Versorger unter die Lupe nehmen zu können, wenn diese trotz der sich entspannenden Marktlage nicht sinken! Wenn durch Preisbremsen der Wettbewerb vermindert wird, muss sichergestellt sein, dass die Steuerzahler am Ende nicht die Zeche zahlen!
Schuldenrahmen im WSF nicht anderweitig verwenden!
Doch es gibt auch gute Nachrichten: Der Großhandelspreis für Gas hat sich entspannt. Dies dürfte mit etwas Verzögerung auch bei den Verbrauchern ankommen, schätzen Experten. Erfreulich für die Steuerzahler: Durch sinkende Preise würde auch der Subventionsbedarf für die Gaspreisbremse geringer ausfallen als geplant. Wichtig ist, betont der Bund der Steuerzahler, dass der genehmigte Kreditrahmen im Sondervermögen „Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds“ (WSF) jetzt nicht anderweitig verwendet wird, um Wünsche der Ampelkoalition zu erfüllen!