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Steuerzahlergedenktag: Von einem Euro bleiben nur 47,1 Cent

13.07.2021, http://www.musterkanzlei.info/2002288/news/steuer/aktuell/12706-steuerzahlergedenktag

Der Steuerzahlergedenktag 2021 ist am 13.07.2021. Ab diesem Tag um 6.20 Uhr arbeiten die Bürger wieder für ihr eigenes Portemonnaie. Das gesamte Einkommen, das die Steuer- und Beitragszahler vor diesem Datum erwirtschaftet haben, wurde – rein rechnerisch – durch Steuern und Abgaben an öffentliche Kassen abgeführt. Wie der Bund der Steuerzahler e.V. (BdSt) mitteilt, liegt damit die Einkommensbelastungsquote für einen durchschnittlichen Arbeitnehmerhaushalt in diesem Jahr bei voraussichtlich 52,9 Prozent. Diese Prognose habe das Deutsche Steuerzahlerinstitut (DSi) auf Basis repräsentativer Haushaltsumfragen des Statistischen Bundesamts vorgelegt. Von jedem verdienten Euro blieben also nur 47,1 Cent zur freien Verfügung.

Demnach sei die Belastung im Vergleich zum Vorjahr um 0,8 Prozentpunkte gestiegen – der Steuerzahlergedenktag liege vier Tage später als 2020. Dies liegt laut BdSt vor allem daran, dass seit Beginn des Jahres 2021 wieder die Umsatzsteuersätze von 19 beziehungsweise sieben Prozent gelten, nachdem sie im zweiten Halbjahr 2020 als Konjunkturmaßnahme gesenkt worden waren. Eine neue Belastung sei die seit Jahresbeginn fällige CO2-Abgabe, die auf Kraft- und Heizstoffe erhoben werde. Dadurch stiegen die Preise für Benzin und Diesel an der Tankstelle sowie die Preise für Erdgas und Heizöl – also die Wohnkosten. Im Bereich der Sozialversicherungen sei ein leichter Anstieg der Sätze gegenüber 2020 zu verzeichnen. Vor allem der Zusatzbeitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung sei im Vorjahres-Vergleich gestiegen.

Insgesamt sei die Belastung von Arbeitnehmer-Haushalten in Deutschland auch im europäischen Vergleich sehr hoch. Laut OECD-Datenbank "Taxing Wages" falle sie nur in Belgien noch höher aus.

Die vom BdSt prognostizierte Einkommensbelastungsquote von 52,9 Prozent beziehe sich auf den Durchschnitt aller Arbeitnehmer-Haushalte in Deutschland. Das umfasse alle Haushaltskonstellationen von Singles über Alleinerziehende und kinderlose Paare bis hin zu Paaren mit Kindern und sonstigen Mehr-Personen-Haushalten. Im Einzelnen sei aber die Belastung bei Singles höher: Im Durchschnitt würden sie mit 53,6 Prozent belastet – ihr Steuerzahlergedenktag falle auf Donnerstag, den 15.07.2021. Der Steuerzahlergedenktag für Mehr-Personen-Haushalte sei bereits am 12.07.2021 gewesen – hier liege die Belastungsquote bei 52,6 Prozent. Auch diesen Gruppen bleibe aber weniger als die Hälfte des Einkommens zur freien Verfügung.

Deshalb fordert der BdSt erneut, die Bürger spürbarer zu entlasten. Die Einkommensbelastungsquote müsse unter die 50-Prozent-Marke fallen. Die Mittelschicht in Deutschland sei durch die Einkommensteuer sehr hoch belastet. Es sei indiskutabel, so BdSt Reiner Holznagel, dass selbst Durchschnittsverdiener knapp unter dem Spitzensteuersatz lägen. Deshalb schlage der BdSt eine grundlegende Reform für den Einkommensteuertarif mit einem später greifenden Spitzensteuersatz vor.

Auch spricht sich der BdSt gegen die Einführung einer Vermögensteuer aus, die aus seiner Sicht gravierende Nachteile hätte. Erstens seien die Verwaltungskosten einer Vermögensteuer viel höher als bei anderen Steuern. Und zweitens drohe dem Fiskus unterm Strich sogar ein Minusgeschäft: Vermögensteuern bedeuteten weniger Investitionen, weniger Wirtschaftswachstum und weniger Beschäftigung – also eine schrumpfende Besteuerungsbasis für den Fiskus insgesamt. Vermögensteuereinnahmen würden dann konterkariert durch Rückgänge bei Einkommen-, Mehrwert- und anderen Steuern, meint der BdSt.

Schließlich verlangt der BdSt auch eine Abschaffung des Solidaritätszuschlages für alle. Im Zuge der Lohn- und Einkommensteuerveranlagung sei der Soli zwar seit Jahresanfang entfallen. Dennoch bleibe diese Ergänzungsabgabe eine erhebliche Belastung. Denn Sparer, der Mittelstand und Betriebe zahlten den Soli weiter – deshalb würden in diesem Jahr gut zehn Milliarden Euro eingenommen. Das sei gut die Hälfte des ehemaligen Aufkommens, unterstreicht der Steuerzahlerbund.

Bund der Steuerzahler e.V., PM vom 12.07.2021

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