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Steuerzahler: Warnung vor betrügerischen E-Mails

17.11.2022, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/aktuell/show/id/13517

Seit einiger Zeit versuchen Betrüger über die E-Mail-Adresse "[email protected]" an Informationen von Steuerzahlern zu gelangen. Wie das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mitteilt, versenden sie E-Mails mit dem Titel "fehlgeschlagene Rückerstattung" und behaupten, dem betroffenen Bürger habe eine Steuererstattung aufgrund einer inkorrekten Kontonummer nicht überwiesen werden können. Das BZSt warnt ausdrücklich davor, auf diese Betrugs-E-Mail zu reagieren beziehungsweise den Link in der E-Mail zu öffnen.

Betrugs-E-Mails könne man an folgenden Kriterien erkennen: Steuerbescheide und Zahlungsaufforderungen stelle das BZSt nur per Brief, niemals per E-Mail zu. Etwas anderes gelte nur dann, wenn jemand einer Kontaktaufnahme per E-Mail ausdrücklich zugestimmt habe. Weiter seien Zahlungen ausnahmslos per Überweisung auf ein inländisches Konto der Bundeskasse zu leisten. Die Fälschungen seien oftmals in schlechtem Deutsch mit Rechtschreibfehlern verfasst. Häufig würden Fachbegriffe falsch verwendet. Auch trügen echte Bescheide immer den Namen und die Telefonnummer des verantwortlichen Bearbeiters. Schließlich fordere das BZSt niemals dazu auf, für die Zahlung einer vermeintlichen Steuerschuld einem übersandten Link zu folgen und dort ein Formular auszufüllen.

Das BZSt möchte verhindern, dass jemand durch solche betrügerischen Fälschungen geschädigt wird. Deswegen bittet es, bei dem geringsten Verdacht Kontakt mit ihm aufzunehmen. Wer verdächtige E-Mails und gegebenenfalls weitere Informationen mit seinen Kontaktdaten an das BZSt weiterleite, helfe dabei, solche Fälschungen aufzudecken. Das BZSt melde dann auch zurück, wie man sich am besten verhalten sollte.

Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 16.11.2022

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