Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Aktuelles  Steuertipp: Zum Beleg einer kürzeren Abs...

Steuertipp: Zum Beleg einer kürzeren Abschreibung ist ein Gutachten unabdingbar

20.09.2024, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/tipp-des-tages/show/id/28293

Für die Ermittlung des Abschreibungszeitraumes vermieteter Gebäude kann eine kürzere Nutzungsdauer ermittelt werden, als das Einkommensteuergesetz es vorgibt. Allerdings muss dafür ein extra für diesen Zweck angefertigtes Gutachten vorgelegt werden. So sei für einen solchen Nachweis zunächst jede sachverständige Methode anwendbar, die im Einzelfall zur Führung des erforderlichen Nachweises geeignet erscheint. Das Guthaben muss unter anderen zwingend die individuellen Begebenheiten des Gebäudes berücksichtigen. (BFH, IX R 14/23) - vom 23.01.2024

Mit Freunden teilen
Die Schuldenuhr Deutschlands

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland