Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Aktuelles  Steuertipp: Verzicht auf das Nießbrauchr...

Steuertipp: Verzicht auf das Nießbrauchrecht ist keine "Einnahme"

24.05.2024, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/tipp-des-tages/show/id/26195

Ein unentgeltlich eingeräumtes Nießbrauchrecht ist ein »Wirtschaftsgut«, das einlage- und entnahmefähig ist. Wird darauf verzichtet, so stelle das jedoch keine »Veräußerung«, sondern einen veräußerungsähnlichen Vorgang dar. Ein solcher Verzicht führt nicht zu Einnahmen aus einem »privaten Veräußerungsgeschäft«. Darin liege weder ein Anschaffungsvorgang noch ein Veräußerungsvorgang, sondern ein »nicht steuerbarer Vermögensaustausch« vor. (FG Münster, 6 K 2489/22 E) - vom 12.12.2023

Mit Freunden teilen
Die Schuldenuhr Deutschlands

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland