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Steuertipp: Trotz eines "Privatnutzungs-Verbots" kann private Nutzung unterstellt werden

15.11.2023, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/tipp-des-tages/show/id/20945

Hat eine GmbH mit dem (alleinigen) Gesellschafter-Geschäftsführer vereinbart, ihm einen Pkw (gehobene Mittelklasse) zu stellen, den er nicht privat nutzen dürfe, so darf das Finanzamt dafür eine verdeckte Gewinnausschüttung ansetzen. Der Geschäftsführer müsse die „1-Prozent-Regel“ anwenden (1 % des Bruttolisten-Neuwagenpreises wird als geldwerter Vorteil auf das steuerpflichtige Einkommen aufgeschlagen). Das Nutzungsverbot sei wegen fehlender gesellschaftsrechtlicher oder arbeitsrechtlicher Konsequenzen wertlos. (FG Münster, 10 K 1193/20) - vom 28.04.2023

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