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Steuertipp: Subventionen bedeuten nicht zwingend fehlende Gewinnerzielungsabsicht

29.07.2024, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/tipp-des-tages/show/id/27564

Führen ausländische Musik- oder Theaterensembles in Deutschland - hier von einer Gesellschaft engagiert - Konzerte auf, die auf kommerziellen Erfolg ausgerichtet sind, so kann die das Honorar schuldende Gesellschaft im Rahmen des Steuerabzugs bei beschränkter Steuerpflicht nicht allein mit der Behauptung von Einbehalt und Abführung der Steuer absehen, dem Ensemble fehle es an der Gewinnerzielungsabsicht. Stützt sie die Behauptung auf die Tatsache, dass das Ensemble in der Heimat staatliche Subventionen bezieht, so reicht das nicht aus. Kann der Auftraggeber keine wirklichen Nachweise für eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht vorlegen, so muss er Steuern abführen. (BFH, I R 35/21) – vom 25.10.2023

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