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Steuertipp: Steuerberater mussten erst später "elektronisch loslegen"

04.08.2023, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/tipp-des-tages/show/id/18819

Grundsätzlich ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Rechtsanwälte (seit dem 1.1.2022) und Steuerberater (seit dem 1.1.2023) Schriftsätze, die an ein Gericht gehen, als elektronische Dokumente zu übermitteln haben. Auch wenn ein Steuerberater im Rahmen einer Partnerschaftsgesellschaft mit einem Rechtsanwalt tätig ist, galt für ihn das spätere Datum, um mit der elektronischen Versendung starten zu müssen. (BFH, II B 36/22) - vom 17.05.2023

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