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Steuertipp: Doppelbesteuerung von Renten Thema bei Anhörung des Finanzausschusses

13.11.2023, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/tipp-des-tages/show/id/20860

Bei der zweiten öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum von der Bundesregierung eingebrachten Wachstumschancengesetz stand letzte Woche u.a. die Doppelbesteuerung der Renten im Fokus. Die mögliche doppelte Besteuerung von Renten ergibt sich daraus, dass der Gesetzgeber nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2002 beschlossen hat, die Besteuerung der Renten auf eine nachgelagerte Besteuerung umzustellen. Demnach sollen Renten künftig verstärkt der Einkommensteuer unterliegen. Einzahlungen in die Rentenkasse während des Erwerbslebens hingegen sollen künftig nicht mehr versteuert werden, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden. Bis 2040 sollen nach geltender Rechtslage die Beiträge der Arbeitnehmer sukzessive vom zu versteuernden Einkommen abzugsfähig werden und die Rentenzahlungen besteuert werden. Der Entwurf für das Wachstumschancengesetz schlägt vor, den Übergang zur vollständig nachgelagerten Besteuerung bis ins Jahr 2058 zu verlängern. (Bundestag, hib-Meldung 812/2023 vom 6.11.2023)

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