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Steuertipp: Die Erstattung eines "zwingenden Aufwands" ist kein Arbeitslohn

19.09.2024, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/tipp-des-tages/show/id/28283

Bezahlen die Beschäftigten eines kirchlichen Arbeitgebers das zwingend vorgeschriebene erweiterte polizeiliche Führungszeugnis zunächst selbst (was im Rahmen der Prävention gegen sexualisierte Gewalt vorgelegt werden muss), so müssen sie die Erstattung dieser Ausgaben durch den Arbeitgeber später nicht als Arbeitslohn versteuern. Die Erstattung liege "im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers". Die Erstattung stelle keinen Vorteil für die Beschäftigten dar, der versteuert werden müsste. (BFH, VI R 10/22) - vom 08.02.2024

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