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Steuertipp: Beratungsgesellschaften müssen "elektronisch unterwegs" sein

14.08.2023, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/tipp-des-tages/show/id/18968

Steuerberatungsgesellschaften sind im Rechtsverkehr mit Gerichten (seit dem 1. Januar 2023) dazu verpflichtet, das besondere Steuerberaterpostfach zu verwenden. Das gilt unabhängig davon, ob die Bundessteuerkammer den erforderlichen Registrierungscode rechtzeitig übersandt hat. (Niedersächsisches FG, 3 K 22/23) - vom 25.04.2023

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