Rechtstipp: Verkehrsrecht - Steht ein Schild rechts neben der Autobahn, gilt es für alle Spuren
Rechtstipp: Sozialhilfe - Ehemanns Wunsch sollte nach seinem Tod erfüllt werden
Steuertipp: Bei kürzerer Dauer darf die AfA höher sein - auch privat ermittelt
Vermieter können Immobilien schneller und mit höheren Beträgen von der Steuer abschreiben, wenn sie eine kürzere Nutzungsdauer nachweisen. Dafür reiche ein Online-Gutachten, so das Finanzgericht Köln. Eine modellhaft ermittelte wirtschaftliche Restnutzungsdauer von vermieteten Immobilien könne als Grundlage für die steuerliche Abschreibung (AfA-Satz) gelten. Grundsätzlich sei ein Gebäude zwar nach festen AfA-Sätzen (hier 2 % pro Jahr) abzuschreiben, bei einer tatsächlich kürzeren Nutzungsdauer (als 50 Jahre) könne aber von höheren Sätzen ausgegangen werden. (FG Köln, 6 K 923/20) – vom 22.03.2022