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Steuertipp: Bei kürzerer Dauer darf die AfA höher sein - auch privat ermittelt

30.08.2022, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/tipp-des-tages/show/id/11899

Vermieter können Immobilien schneller und mit höheren Beträgen von der Steuer abschreiben, wenn sie eine kürzere Nutzungsdauer nachweisen. Dafür reiche ein Online-Gutachten, so das Finanzgericht Köln. Eine modellhaft ermittelte wirtschaftliche Restnutzungsdauer von vermieteten Immobilien könne als Grundlage für die steuerliche Abschreibung (AfA-Satz) gelten. Grundsätzlich sei ein Gebäude zwar nach festen AfA-Sätzen (hier 2 % pro Jahr) abzuschreiben, bei einer tatsächlich kürzeren Nutzungsdauer (als 50 Jahre) könne aber von höheren Sätzen ausgegangen werden. (FG Köln, 6 K 923/20) – vom 22.03.2022

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