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Steuertipp: Auch wenn der Dachboden nicht erwähnt wird, "zählt" das Mietverhältnis
Vermietet ein Ehepaar eine Dachgeschosswohnung an die eigene Tochter und deren Ehemann, so ist das Mietverhältnis auch dann „wie zwischen Fremden“ steuerlich anzuerkennen, wenn der über der Wohnung liegende Spitzboden zwar genutzt, im Mietvertrag aber nicht erwähnt wird. Das Finanzamt darf die Anerkennung nicht mit der Begründung verweigern, „einem fremden Dritten wären sowohl der Mietzins als auch die Nebenkosten nach der gesamten Fläche berechnet worden". War der Spitzboden bei Abschluss des Mietvertrages noch nicht ausgebaut und stellt er wegen seiner niedrigen Raumhöhe von unter 2,30 Meter auch keinen Aufenthaltsraum dar, so sei der Vertrag anzuerkennen. Der Spitzboden sei als „Nutzfläche“ nicht zwingend zu erwähnen, weil für solche Flächen im Regelfall auch eine (vollwertige) Kaltmiete nicht berechnet werden könne. (FG Berlin-Brandenburg, 9 K 9197/20) - vom 10.03.2022