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Steuermaßnahmen in der Corona-Krise

Erfolge / Freiberufler / Unternehmen 01.09.2020

Im Frühjahr mussten viele Geschäfte schließen und Messen abgesagt werden, um die Verbreitung des Corona-Virus einzugrenzen. Das ist für viele Betriebe mit hohen Umsatzeinbußen – teils auf null – verbunden gewesen. Der BdSt hat sich daher sofort dafür eingesetzt, dass Steuern unbürokratisch gestundet wegen und Steuer-Vorauszahlungen herabgesetzt werden können.  Mit BMF-Schreiben vom 19. März 2020 hat das Bundesfinanzministerium diese Forderungen umgesetzt.

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