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Steuererleichterungen wegen Corona: FAQ-Katalog gibt Hilfestellung

09.07.2021, http://www.musterkanzlei.info/2002288/news/steuer/aktuell/12690-steuererleichterungen

Das Bundesfinanzministerium und die obersten Finanzbehörden der Länder haben verschiedene steuerliche Erleichterungen beschlossen, um die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffenen Steuerpflichtigen zu entlasten. Einen Überblick über die (Einzelheiten der) Maßnahmen gibt das BMF jetzt in einem auf seinen Internetseiten veröffentlichten FAQ-Katalog "Corona“ (Steuern).

So werde für die Betroffenen bis zum 30.09.2021 in der Regel die Möglichkeit eingeräumt, Steuerzahlungen zinslos zu stunden; ebenso solle auf die Vollstreckung rückständiger Steuerschulden verzichtet werden. Dies verschaffe den Steuerpflichtigen eine Zahlungspause gegenüber dem Finanzamt, so das BMF.

Darüber hinaus bestehe die Möglichkeit, die Vorauszahlungen zur Einkommen-, Körperschaft- und zur Gewerbesteuer herabzusetzen.

Wer die Steuererleichterungen in Anspruch nehmen wolle, müsse sich dafür an das zuständige Finanzamt wenden. Gehe es um die Stundung der Gewerbesteuer, sei richtiger Ansprechpartner in der Regel die Gemeinde-/Stadtverwaltung sowie in den Stadtstaaten das zuständige Finanzamt. Gehe es um die Versicherungsteuer, müsse man sich an das Bundeszentralamt für Steuern wenden.

Die Ausführungen im FAQ-Katalog seien allgemeine Hinweise im Umgang mit den Fragestellungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise. Die Entscheidung im Einzelfall obliege nach wie vor den Finanzämtern, den Kommunen beziehungsweise den weiteren Ansprechpartnern, betont das BMF.

Bundesfinanzministerium, PM vom 06.07.2021

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