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Steuererklärung: Abgabefrist für 2020 um drei Monate verlängert

08.07.2021, http://www.musterkanzlei.info/2002288/news/steuer/aktuell/12684-abgabefrist

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie wurden gleichzeitig die Abgabefristen für das Veranlagungsjahr 2020 geändert. Für die Steuerpflichtigen bedeutet das laut Lohnsteuerhilfe Bayern, dass sie für die Steuererklärung ab sofort drei Monate mehr Zeit haben.

Alle, die zu einer Abgabe verpflichtet sind und ihre Steuererklärung für 2020 selbst erstellen, müssten sie statt Ende Juli nun erst bis zum 31.10.2021 abgeben. Da dieser Tag in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt, verschiebe sich der Abgabetermin auf den nachfolgenden Montag, den 01.11.2021, teilt die Lohnsteuerhilfe mit. Da es sich bei Allerheiligen vielerorts um einen gesetzlichen Feiertag handelt, verschiebe sich die Frist in manchen Gebieten nochmal um einen Tag, auf den 02.11.2021.

Lohnsteuerhilfe Bayern, PM vom 06.07.2021

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