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Statue der Justitia
© Fotolia

Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung eines vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV)

Stellungnahmen & Eingaben 04.06.2024

Unnötige Bürokratie kostet Bürgern und Unternehmen Zeit und Geld, deshalb ist es wichtig, das Thema endlich erneut anzupacken. Allerdings ist der vorliegende Entwurf aus unserer Sicht nicht ausreichend. So sollten weitere steuerrechtliche Regelungen, außer nur die Aufbewahrungsfristen und die Anhebung der Grenzen für die Umsatzsteuervoranmeldung, zeitgemäß angepasst werden.

Regelungen im Gesetzentwurf

Die Absenkung der Aufbewahrungsfristen auf 8 Jahre, wie im Gesetzentwurf vorgeschlagen, ist zudem nicht ausreichend. Aus unserer Sicht kann die Verringerung auf 5 Jahre erfolgen.

Bei der Umsatzsteuer wäre eine weitere wichtige Maßnahme zum Bürokratieabbau, die Grenzen für die Sollversteuerung auf 2 Mio. Euro Umsatz anzuheben. Diskutiert werden sollte auch, dass Unternehmen, die eine monatliche Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung bevorzugen, dazu optieren können, unabhängig von den Umsatzgrenzen und des Vorsteuerüberschusses.

Weitere Vorschläge und Vorschläge des Bundesrates

Seit Jahren unterbreitet der Bund der Steuerzahler Deutschland regelmäßig Vereinfachungsvorschläge. Diese wurden vor kurzem überarbeitet. Daher möchten wir im Wesentlichen auf die beigefügte Broschüre „77 Vorschläge zur Vereinfachung des Steuerrechts“ hinweisen. Dort zeigen wir an 77 konkreten Vorschriften auf, wo Vereinfachungen oder zeitgemäße Anpassungen erforderlich wären. Dabei sind uns nicht nur Änderungen an den einzelnen Steuergesetzen ein Anliegen, sondern auch die Harmonisierung der Rechtsgebiete untereinander.

Insbesondere das Auseinanderfallen von steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regeln bereitet den Unternehmen viel Aufwand. Zu nennen sind hier als Beispiel die Sonn- und Feiertags-zuschläge, für deren Abrechnung im Steuer und Sozialversicherungsrecht unterschiedliche Maßstäbe gelten oder die unterschiedlichen Fälligkeitstermine für die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge. Insofern unterstützen wir die Prüfbitte, die der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf beschlossen hat, ausdrücklich.

Auch der Vorschlag des Bundesrates die Grenze für die Kleinbetragsrechnung in der Umsatzsteuer auf 400 Euro anzuheben, unterstützen wird. Die Anhebung der Grenze kann gerade im Bargeldgeschäft zum Bürokratieabbau beitragen. Weiterer Gesichtspunkt ist, dass beim Empfänger der Leistung der Vorsteuerabzug erleichtert wird. Die Prüfungspflicht der Rechnungsvorgaben für den Vorsteuerabzug entfiele damit.

Mit Sorge blicken Unternehmen regelmäßig auf neu einzuführende Verfahren. So wird uns berichtet, dass z. B. des elektronische Abrufverfahren der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen noch nicht reibungslos läuft. Insbesondere, dass die Abfrage der Vorerkrankungen weiterhin parallel laufen muss, ist für Arbeitgeber aufwändig und nicht verständlich. Auch die angekündigte Einführung der E-Rechnung bereitet Unternehmen teilweise jetzt schon Sorgen, weil befürchtet wird, dass kostenintensive Umstellungen von Systemen und Kassen vor allem kleine Unternehmen belasten werden.

Wir bitten im Rahmen der Beratungen im Rechtsausschuss Regelungen bzw. Anpassungen aus unseren Vorschlägen aufzugreifen. Für einen Austausch stehen wir gern zur Verfügung.

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