Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Aktuelles  Selbstgenutztes Wohneigentum von Grunder...
© Sebastiaan Blockmans

Selbstgenutztes Wohneigentum von Grunderwerbsteuer befreien

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen / Meldungen 06.07.2023, Katrin Ernst

Derzeit wird das Grunderwerbsteuergesetz überarbeitet. Das Ziel: Share-Deals eindämmen und mehr Menschen in Deutschland ein Wohnen im selbstgenutzten Eigentum zu ermöglichen. Der BdSt NRW fordert, selbstgenutztes Wohneigentum komplett von der Grunderwerbsteuer zu befreien.

Die Entlastung für selbstgenutztes Wohneigentum sei längst überfällig, so Rik Steinheuer, Vorsitzender des BdSt NRW. Umso mehr begrüßt es der Bund der Steuerzahler NRW, dass die Diskussion um die Grunderwerbsteuer dahingehend Fahrt aufnimmt. Jetzt gilt es, die richtigen Weichen zu stellen.

Forderungen des BdSt

Rik Steinheuer: „Wir appellieren an den nordrhein-westfälischen Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk: Machen Sie sich dafür stark, dass die in der Runde der Finanzministerien von Bund und Ländern diskutierten Pläne, den Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie bei der Grunderwerbsteuer zu entlasten, auch von Nordrhein-Westfalen unterstützt werden.“ Gerade für junge Familien wird es mit den deutlich höheren Zinsen und dem rasanten Anstieg der Materialkosten noch schwieriger, Wohneigentum zu erwerben. Hiermit bricht auch ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge weg. „Sobald das neue Gesetz auf Bundesebene verabschiedet ist, sollte die Landesregierung die möglichen Spielräume beim Erwerb von Wohneigentum zur Entlastung nutzten. Wir sind dafür, den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum komplett von der Grunderwerbsteuer zu befreien“, sagt der nordrhein-westfälische BdSt-Vorsitzende. Und das macht er auch in einem direkten Schreiben an Finanzminister Optendrenk und Ministerpräsidenten Wüst deutlich.

Zum Hintergrund

Beim Verkauf von Grundstücken und Eigentumswohnungen wird in Deutschland Grunderwerbsteuer fällig. Die Höhe ist in den Bundesländern unterschiedlich. In NRW liegt die Grunderwerbsteuer bei 6,5 Prozent, in Bayern bei 3,5 Prozent des Kaufpreises. Eine Immobilie, die 300.000 Euro kostet, führt in NRW zu einer Grunderwerbsteuer von 19.500 Euro, in Bayern werden hingegen „nur“ 10.500 Euro fällig.

Grunderwerbsteuer wird auch dann fällig, wenn Anteile an Unternehmen gekauft werden, zu deren Vermögen ein Grundstück gehört. Allerdings nur dann, wenn mindestens 95 Prozent der Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft den Eigentümer wechseln. Werden zum Beispiel nur 94,9% Anteile oder weniger an einer grundbesitzenden Gesellschaft gekauft, fällt keine Grunderwerbsteuer an.

Genau diese sogenannten „Share Deals“ liegen ebenfalls im Fokus des aktuellen Gesetzentwurfs zur Reform der Grunderwerbsteuer. Es soll vermieden werden, dass Unternehmen der Immobilienwirtschaft sich der Grundsteuer entziehen. Denn die derzeitige Praxis zeigt, dass es besonders im Bereich hochpreisiger Immobilientransaktionen gelingt, die Grunderwerbsteuer zu vermeiden. Dadurch entstehen nicht nur erhebliche Steuermindereinnahmen, sondern vor allem auch ein Ungleichgewicht: Finanzstarke Immobilienfirmen kommen um die Grunderwerbsteuer herum, junge Familien müssen sie jedoch schultern. Der BdSt appelliert an die Finanzministerien von Bund und Länder, die Steuer für den Erwerb von Eigentum zu eigenen Wohnzwecken gänzlich zu einzustellen. 

Video-Statement von Rik Steinheuer:

Mit Freunden teilen
Die Schuldenuhr Deutschlands

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland