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Säumige Grundsteuer-Erklärungen: Finanzämter beginnen mit Schätzungen
In Nordrhein-Westfalen fehlen noch rund 770.000 Grundsteuererklärungen, wurden also auch nach Fristende nicht abgegeben. Nachdem die Behörden säumige Grundstückseigentümer angemahnt hatten, schätzten die Finanzämter nun bis Jahresende nach Aktenlage, informiert der Bund der Steuerzahler (BdSt) des Landes. Zudem könne ein Verspätungszuschlag fällig werden.
Ob das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen geschätzt hat, lasse sich regelmäßig den Erläuterungen am Ende des Steuerbescheides entnehmen. Dort heiße es zum Beispiel: "Die Besteuerungsgrundlagen wurden gemäß § 162 der Abgabenordnung geschätzt, weil Sie trotz Aufforderung keine Steuererklärung abgegeben haben."
Wer seine Grundsteuererklärung jetzt schnell abgibt, könne der amtlichen Festlegung entgehen – und komme somit sehr wahrscheinlich besser weg, als würde nach reiner Aktenlage geschätzt, so der BdSt. Die Finanzämter dürften sich nämlich bei einer Schätzung bei steuererhöhenden Besteuerungsgrundlagen an der oberen, bei steuermindernden Besteuerungsgrundlagen an der unteren Grenze des Schätzungsrahmens bewegen, damit die mit der Schätzung verbundene Unsicherheit nicht zulasten des Finanzamts geht.
So oder so sollte man die Erklärung zügig erstellen, empfiehlt der Steuerzahlerbund. Denn flattere der Grundsteuerwertbescheid auf Basis der behördlichen Schätzung ins Haus, sollte man fristgerecht innerhalb der Monatsfrist Einspruch einlegen und die eigene Erklärung zusammen mit dem Einspruch einreichen. "Nachdem bereits die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung überschritten ist, werden die Finanzämter keine weiteren Fristverlängerungen einräumen", erklärt Michaela van Wersch, Steuerexpertin beim BdSt Nordrhein-Westfalen.
Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V., PM vom 20.06.2023