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Rheinland-Pfalz: Steuerzahlerbund empört über "Steuererhöhungs-Tsunami"

06.07.2023, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/aktuell/show/id/18162

In Rheinland-Pfalz haben fast 80 Prozent der Kommunen ihre Realsteuern erhöht. Dies meldet der Bund der Steuerzahler (BdSt) des Landes unter Hinweis auf eine aktuelle Umfrage unter den 50 größten Städten und Gemeinden in Rheinland-Pfalz zu ihren Realsteuer-Hebesätzen. Diese zeige massive Veränderungen für das Jahr 2023 auf, kritisiert der BdSt, der von einem "Steuererhöhungs-Tsunami" spricht. 35 Kommunen hätten ihren Hebesatz für die Grundsteuer B erhöht, 34 Kommunen bei der Grundsteuer A und 20 Kommunen bei der Gewerbesteuer. Vielfach erklärten sich die Steigerungen mit den vom Land Rheinland-Pfalz erhöhten Nivellierungssätzen, die Städte und Gemeinden in Zugzwang bringen. Damit zeige sich aber auch, dass das politische Versprechen der Aufkommensneutralität im Zuge der Grundsteuerreform nicht greife, so der BdSt.

Bislang hätten 39 der 50 größten Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz für das Jahr 2023 ihre Realsteuer-Hebesätze erhöht. Alle drei Realsteuer-Hebesätze hätten 18 Kommunen erhöht. Insgesamt haben 35 Kommunen ihren Hebesatz für die Grundsteuer B erhöht, 34 Kommunen bei der Grundsteuer A und 20 Kommunen bei der Gewerbesteuer.

Die wichtigste Einnahmequelle für deutsche Städte und Gemeinden sei die Gewerbesteuer. Diese besteuere Gewerbebetriebe nach deren Ertrag und sei somit ein wichtiger Standortfaktor für die Ansiedlung von Unternehmen. Im Jahr 2022 seien die Einnahmen aus der Gewerbesteuer (netto) auf rund 3,6 Milliarden Euro explodiert, rund 738 Millionen Euro beziehungsweis circa 26 Prozent mehr als 2021.

Der höchste Gewerbesteuer-Hebesatz des Vergleichs liege 2023 bei 495 Prozent, der niedrigste Wert bei 310 Prozent – bei einem Durchschnitt von 396 Prozent. Insgesamt hätten 20 der 50 betrachteten Kommunen ihre Hebesätze für die Gewerbesteuer angehoben, so der BdSt Rheinland-Pfalz.

Fast jeder Bürger sei von der Grundsteuer B betroffen. Diese Steuer werde auf bebaute oder bebaubare Grundstücke erhoben und entweder selbst vom Hauseigentümer oder über die Mietnebenkosten vom Mieter bezahlt. Das Aufkommen habe 2022 bei 646 Millionen Euro und somit rund 40 Millionen Euro höher als 2021 gelegen, was einem Plus von 6,7 Prozent entspreche. In der Betrachtung der 50 größten Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz liege der durchschnittliche Hebesatz bei 477 Prozent. Die Spannweite reiche von 80 bis hin zu 610 Prozent. Rekordverdächtige 35 von 50 Kommunen hätten ihren Hebesatz für die Grundsteuer B erhöht, davon sogar 16 Kommunen um mindestens 100 Prozentpunkte.

Die Grundsteuer A werde auf land- und forstwirtschaftliche Grundstücke erhoben. Ihr Aufkommen sei – verglichen zum Vorjahr – stabil bei rund 19 Millionen Euro. Damit sei die Grundsteuer A die fiskalisch unbedeutendste Realsteuer. Der durchschnittliche Hebesatz der Grundsteuer A liegt laut BdSt 2023 bei 360 Prozent. Die Spanne reiche von 67,5 bis 585 Prozent. Unter den 50 betrachteten Kommunen hätten 34 einen höheren Hebesatz für die Grundsteuer A beschlossen.

Im Vergleich mit 2018 hätten mittlerweile 48 der 50 größten Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz ihre Hebesätze verändert.

Bei der Gewerbesteuer habe es seit 2018 30 Änderungen gegeben, wobei sich der durchschnittliche Hebesatz von 388 Prozent nur leicht um acht Punkte auf 396 Prozent gesteigert habe.

Von 2018 bis 2023 hätten 45 der 50 betrachteten Kommunen die Grundsteuer B erhöht. Der durchschnittliche Hebesatz sei um 83 Punkte von 394 auf 477 Prozent gestiegen.

Die Grundsteuer A sei im betrachteten Zeitraum von 42 Kommunen erhöht sowie von einer gesenkt worden. Von 318 auf 360 Prozent sei der durchschnittliche Hebesatz um 42 Punkte gestiegen.

Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz e.V., PM vom 03.07.2023

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