Softwareauftragsentwicklung: Steuerabzug nach § 50a Einkommensteuergesetz
Grundsteuerreform bei Land- und Forstwirtschaft: Einheitliche Regelungen in Ost und West
Rheinland-Pfalz: Information für Eigentümer kleiner land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen
Eigentümerinnen und Eigentümer kleiner – ggfs. verpachteter – land- oder forstwirtschaftlich genutzter Flächen, z. B. Besitzer einer Streuobstwiese oder eines kleinen Waldstücks, müssen im Zuge der Grundsteuerreform für diesen Grundbesitz eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben. Hierbei muss neben dem Hauptvordruck (GW-1) die Anlage „Land- und Forstwirtschaft“ (GW-3) ausgefüllt werden.
Als Hilfestellung sendet die rheinland-pfälzische Steuerverwaltung im August 2022 im Regelfall diesen Eigentümerinnen und Eigentümern ein Informationsschreiben zu. Dem Schreiben ist ein Datenstammblatt mit Liegenschaftsdaten zum jeweiligen Grundbesitz sowie eine Erläuterung zum Ausfüllen der Erklärung beigefügt.
Finanzämter raten, Informationsschreiben abzuwarten
Erklärungspflichtige sollten zunächst diese Ausfüllhilfe abwarten, bevor sie die sog. Feststellungserklärung dem jeweils zuständigen Finanzamt übermitteln. Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz, die bis Mitte September 2022 kein Informationsschreiben erhalten haben, jedoch ein solches erwarten, wenden sich bitte an das zuständige Finanzamt.
Die Abgabefrist endet am 31. Oktober 2022. Diese kann auf Antrag im Einzelfall verlängert werden.
Wie sind verpachtete Flächen zu behandeln?
Die Verpachtung oder die unentgeltliche Überlassung von land- und forstwirtschaftlich genutzten bzw. nutzbaren Flächen gilt als land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit. Diese Flächen sind daher ebenfalls in der vorgenannten Feststellungserklärung (hier Anlage „Land- und Forstwirtschaft“) anzugeben.
Erklärungspflichtig ist derjenige, der zum 1. Januar 2022 Eigentümerin oder Eigentümer der land- und forstwirtschaftlich genutzten Fläche war (bspw. die Verpächterin/der Verpächter).
Hilfestellungen
Die Finanzämter sind durch die Anzahl an Anrufen derzeit stark ausgelastet. Es kann zu längeren Wartezeiten kommen. Hilfestellungen, u. a. Fragen und Antworten zur Grundsteuer und Klickanleitungen für die ELSTER-Formulare, finden sich unter: www.fin-rlp.de/grundsteuer
Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz, Mitteilung vom 4.8.2022