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Rechtstipp: Wer sich um die Katzen kümmert, wird dadurch nicht zum Eigentümer

14.02.2023, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/tipp-des-tages/show/id/15265

Hat ein Mann, der mit seinem Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in einer gemeinsamen Wohnung lebt, zwei Katzen geschenkt bekommen, so bleiben sie nach der Trennung (die 2 Jahre nach der Anschaffung über die Bühne ging) sein Eigentum. Das gelte auch dann, wenn sich in der gemeinsamen Zeit sein Partner um die Tiere gekümmert und die Unterhaltungskosten für sie getragen hat. Der Ex kann die Tiere nicht mit dem Argument behalten, er habe sich „schließlich immer zu ganz wesentlichen Teilen um sie gekümmert“. Wurden die Katzen seinerzeit allein dem einen Mann geschenkt, so bleiben sie auch dann seine alleinige Schenkung, wenn die beiden die Tiere zusammen abgeholt haben und die Impfpässe auf die Namen beider Lebensgefährten ausgestellt wurden. (LG Koblenz, 13 S 41/20)

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