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Rechtstipp: Verkehrsrecht - Steht ein Schild rechts neben der Autobahn, gilt es für alle Spuren
Steht ein Schild mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung am rechten Fahrbahnrand einer Autobahn, so gilt das Tempolimit für alle Fahrstreifen - auch dann, wenn es neben der Einfädelungsspur einer Auffahrt angebracht ist. Überschreitet ein Autofahrer, der auf der linken Seite einer kombinierten Auffahrspur fuhr, dieses Limit erheblich (hier fuhr er bei erlaubten 80 km/h 138 Stundenkilometer), so muss er die Strafe dafür hinnehmen (hier 600 € Bußgeld und ein 1-monatiges Fahrverbot). Gibt der Autofahrer an, das Schild zwar gesehen zu haben, aber gleichzeitig angenommen zu haben, dass es sich nur auf den rechten Streifen beziehe, so hat er die Tat „vorsätzlich“ begangen. Auch ein Schild rechts an der Fahrbahn gelte für die gesamte Autobahnbreite. (OLG Düsseldorf, 2 Rbs 31/22)